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003/2004
Stand: 07.01.2004
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Regierung begrüßt Verordnungsentwurf zur EU-Chemikalienpolitik

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung begrüßt den im Oktober letzten Jahres von der EU-Kommission verabschiedeten Reach-Verordnungsentwurf zur europäischen Chemikalienpolitik. In der Antwort der Regierung (15/2273) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/2041) heißt es, die konkrete Beratung der Verordnung in den Rechtssetzungsgremien könne damit beginnen und das Europäische Parlament sich mit dem Entwurf noch vor den Wahlen im Juni befassen. Laut Antwort sind viele Vorschläge der Regierung in den Verordnungsentwurf übernommen worden. Die Exekutive will sich aber dennoch in einigen Punkten in den bevorstehenden Ratsberatungen für entsprechende Verbesserungen einsetzen. Eigenen Angaben zufolge will die Regierung das Reformvorhaben auf der Basis der abgestimmten Positionen konstruktiv unterstützen. Sie beruft sich auf eine Folgenabschätzungsstudie einer britischen Unternehmungsberatungsgesellschaft, wonach sich die relevanten direkten Kosten des Verordnungsentwurfs für die chemische Industrie nunmehr auf 2,3 Milliarden Euro belaufen, die auf 11 Jahre verteilt werden. Somit seien die Kosten gegenüber den Vorentwürfen um rund 80 Prozent reduziert worden. Diese Kosten entsprächen in etwa 0,5 Prozent eines Jahresumsatzes der europäischen Chemieindustrie. Die makroökonomischen Auswirkungen des Reach-Systems würden als "wahrscheinlich zu vernachlässigen" eingeschätzt. Der potenzielle Nutzen für die öffentliche Gesundheit werde mit 50 Milliarden Euro über 30 Jahre angegeben.

Zum Inhalt der Verordnung heißt es, ein großer Teil der stoffbezogenen Verbote und Beschränkungen der Chemikalienverpackungsordnung und der Gefahrstoffverordnung beziehe sich auf die Verwendung von Metallen. Nichteisenmetalle hätten vielfach inhärent gefährliche Eigenschaften, die zu gravierenden Umwelt- und Gesundheitsproblemen bei ihrer Anwendung führen könnten. Beispiele seien die Giftigkeit von Blei oder Quecksilber, die allergieauslösende Wirkung von Nickel oder die Umweltgefährlichkeit von Kadmium.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_003/07
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