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Es geht auch anders. Das parlamentarische deutsch-französische Zusammenwirken seit dem 40. Jahrestag des Élysée-Vertrages zeigt, dass Fortschritte in internationalen Angelegenheiten nicht nur auf festgefügten Wegen erreicht werden können – also dass Nation A und Nation B jeweils für sich ein Ziel anhand eigener Interessen formulieren, und ihre Regierungsvertreter dann darüber verhandeln, wer wie viele seiner Interessen durchzusetzen vermag. Bundestag und Assemblée nationale zeigten nun, dass man möglicherweise weiter kommt, wenn man die nationale Brille absetzt und einen gemeinsamen Blick riskiert.
Je sechs Abgeordnete aus Deutschland und Frankreich bildeten eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die sich abwechselnd in verschiedenen Regionen der beiden Länder traf und das deutsch-französische Jugendwerk unter die Lupe nahm. Das ging quer durch alle Ebenen, Politik- und Expertenbereiche. Heraus kamen Ideen, Impulse und Konzepte für eine tief greifende Reform, die in Form von interfraktionellen Anträgen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich durchs Parlament gegangen und als Auftrag bei den Regierungen gelandet sind.
Die Vorstellung, dass die Außenpolitik und die internationalen Beziehungen der Regierung vorbehalten seien, das Parlament bestenfalls ausgehandelte Verträge debattieren und absegnen dürfe, ist also längst überholt. Der Bundestag weiß eigene Akzente zu setzen. Jüngst ist dies auch durch einen deutsch-französischen Parlamentspreis zum Ausdruck gekommen. Natürlich ragt die deutsch-französische Freundschaft aus den Kontakten Deutschlands mit anderen Ländern heraus, und so ist auch das Ausmaß der parlamentarischen Zusammenarbeit zwischen Berlin und Paris herausragend und eher ein Hinweis darauf, was alles möglich ist. Doch das heißt nicht, dass der Bundestag andere Länder vernachlässigt. Ganz im Gegenteil. Er pflegt eigene Beziehungen zu den Parlamenten in mehr als 160 Staaten rund um den Globus.
Viel Arbeit für die Abgeordneten, viel zu tun auch für die Bundestagsverwaltung, besonders für die Unterabteilung „Parlamentarische Beziehungen“. Deren Leiter Ulrich Schöler stellt sich auf wachsende Herausforderungen ein: „Die internationale Verantwortung der nationalen Parlamente nimmt immer weiter zu.“ Nicht zuletzt angesichts der Globalisierung sei eine immer dichtere Vernetzung nötig.
Die „Vernetzung“ in einer typischen Septemberwoche in Berlin: Montagabend trifft sich die deutsch-japanische Parlamentariergruppe des Bundestages mit der japanisch-deutschen Parlamentariergruppe. Dienstagabend spricht die deutsch-kaukasische Parlamentariergruppe mit einer Delegation aus Aserbaidschan, Armenien und Georgien. Mittwochnachmittag bereitet sich die deutsch-ukrainische Parlamentariergruppe auf die bevorstehende Delegationsreise vor. Kurz darauf besucht die deutsch-italienische Parlamentariergruppe das Italienische Kulturinstitut. Am Abend hat die deutsch-mittelamerikanische Parlamentariergruppe dann ein Arbeitsessen mit einer Delegation aus Guatemala. Donnerstagmittag spricht die deutsch-israelische Parlamentariergruppe mit fünf Knessetabgeordneten. Und so weiter und so fort. Tag für Tag, Woche für Woche. Bis Ende Juli summierten sich die Veranstaltungen allein im Jahr 2004 bereits auf 579.
50 Parlamentariergruppen hat der Bundestag in der laufenden Wahlperiode eingerichtet, dazu den Freundeskreis Berlin-Taipeh und noch eine Reihe von Länderbeauftragten. Die Gruppen vertiefen und intensivieren die interparlamentarischen Kontakte der Fachausschüsse weit über einzelne Fragen hinaus. Und sie organisieren sich anders: Die Mitwirkung ist frei und an der Neigung orientiert. Deshalb schwankt die Größe zwischen zehn und 163 Mitgliedern. Der Proporz ist in diesen Gremien aufgehoben. Es geht also nicht um ein Gegenüber von Regierung und Opposition, es geht um ein echtes Interesse am jeweiligen Land oder einer Region. Vordergründig zielt die Arbeit auf friedliche Verständigung, auf Demokratisierungshilfe und die Stärkung parlamentarischer Systeme. Hintergründig ergibt sich immer wieder auch ein anderer Effekt: Die deutschen Abgeordneten lernen selbst vieles.
Das sind längst nicht nur neue Kenntnisse über die komplizierten Zusammenhänge in den anderen Ländern. Nicht nur wichtige Hintergründe über die Wahrnehmung des Terrorproblems etwa in arabischen Ländern. Das sind oft auch Erkenntnisse über eigene indirekte Verwicklungen in problematische Entwicklungen, wie der SPD-Abgeordnete Günter Gloser mit der von ihm geleiteten deutsch-maghrebinischen Parlamentariergruppe erfahren hat. Zum Beispiel, wenn den deutschen Parlamentariern vor Augen geführt wird, wie die europäische Zollpolitik afrikanischen Ländern das Wirtschaften schwer macht, oder wenn vor den Küsten Marokkos und Mauretaniens eine verhängnisvolle Überfischung droht, weil auch Schiffe aus EU-Ländern den heimischen Fischern die Existenzgrundlage streitig machen. „Es macht wenig Sinn, mit deutscher und europäischer Entwicklungspolitik positive Veränderungen herbeizuführen, wenn man gleichzeitig diese Politik an anderer Stelle wieder konterkariert“, sagt Gloser.
Einmal pro Wahlperiode kann eine Parlamentariergruppe „ihr“ Land oder „ihre“ Region bereisen und einmal auch selbst Gastgeber sein. Gloser hat die Erfahrung gemacht, wie wichtig der Aufbau eines persönlichen Vertrauensverhältnisses gerade in den Beziehungen mit den arabischsprachigen Ländern ist. Wenn man sich persönlich über viele Jahre kenne, sei „unter Freunden“ auch manch ernstes Wort möglich. Etwa über die Bedeutung der Opposition, die Minderheitenrechte, die Pressefreiheit.
Wenn zwei Abgeordnete aus den Mehrheitsfraktionen und zwei aus den Minderheitsfraktionen gemeinsam auf Delegationsreise unterwegs sind, bekommen die Parlamentarier in manchen entstehenden Demokratien direkt vor Augen geführt, wie sinnvoll die Einbindung der Opposition sein kann. Wie vorteilhaft es auf Dauer ist, wenn es innerhalb eines funktionierenden Systems eine Alternative gibt, die die Regierungsverantwortung übernehmen kann, ohne dass es zu großen Verwerfungen kommt, ohne dass das gesamte System von außen gesprengt wird. So zeigen die Abgeordneten ihren Kollegen sowohl in deren Heimat als auch in Deutschland, wie fairer demokratischer Parlamentarismus funktioniert.
Werden die Abgeordneten also selbst zu Diplomaten? Bundesaußenminister Joschka Fischer schätzt die Reisen der Parlamentarier und ermuntert dazu, dass sich möglichst viele auf den Weg machen, auch wenn die Auslandsaufenthalte keine „Lustreisen“, sondern oft harte Arbeit mit 14- oder 16-Stunden-Tagen sind. Das Motto des Ministers: „Reist, reist, reist, pflegt mir die Kontakte.“ Für Gloser liegt der Vorteil der Parlamentarier darin, eben keine Diplomaten zu sein. „Wir dürfen auch undiplomatisch sein.“ Bei Empfängen, bei Arbeitsessen, bei Fahrten in die Provinz gibt es immer wieder die Gelegenheit, auch problematische Dinge zur Sprache zu bringen, und zwar unterhalb der offiziellen Ebene und damit möglicherweise besonders wirkungsvoll. Nichts muss offiziell zurückgewiesen werden, das Gesicht bleibt gewahrt.
Wie wertvoll die einmal geknüpften Kontakte werden können, erfahren die Abgeordneten auch in einer ganzen Reihe anderer interparlamentarischer Gremien und Versammlungen, die auf den folgenden Seiten noch näher vorgestellt werden. Als große „Kontaktbörse“ bezeichnet Bundestagsvizepräsident Norbert Lammert (CDU/CSU) beispielsweise die Treffen der global organisierten Interparlamentarischen Union. Als Vizepräsident der Europarat-Versammlung und langjährig auf diesem Feld Engagierter hat der SPD-Abgeordnete Rudolf Bindig eine Fülle von Kollegen aus anderen Ländern kennen gelernt, mit ihnen zusammengearbeitet und dann verfolgen können, wie sie nach und nach Schlüsselpositionen in den jungen Demokratien einnahmen. Man kennt sich, man spricht gern miteinander. Das ermöglicht immer wieder Verständigung auf kurzen, schnellen und unkomplizierten Wegen.
Die
interparlamentarischen Gremien des Bundestages
Da sitzt man jahrelang zusammen und entwickelt ein neues Konzept zum Schutz nationaler Minderheiten. Und plötzlich ist der Mitstreiter aus Osteuropa selbst Mitglied der Regierung. Ein Anruf liegt nahe: Wie wäre es, wenn aus unserer damaligen Idee nun Realität würde? Tatsächlich bekommt die Minderheit dann mehr Rechte eingeräumt, wird sogar an der Regierung beteiligt. Nicht, dass Ursache und Wirkung so schlicht zusammen lägen. Aber es kann nur von Vorteil sein, wenn über die Arbeit in der Europaratsversammlung die „gesamte europäische Szene zu einer Gemeinschaft wird, in der man sich gegenseitig gut kennt“, stellt Bindig fest.
Die kommende Generation potenzieller Entscheidungsträger knüpft heute schon an einem Netz, das über die Grenzen trägt. Durch Praktikums- und Patenschaftsprogramme trägt der Bundestag dazu bei, dass sich Jahr für Jahr viele talentierte junge Leute aus dem Ausland ein klischeefreies Bild von Deutschland machen und dauerhafte Kontakte aufbauen können – mit dem Bundestag als fester Bezugsgröße. Auch Hunderte junger Deutscher machen etwa durch ein Jahr in den USA Erfahrungen, von denen sie ein Leben lang zehren können. Der CDU/CSU-Abgeordnete Wolfgang Börnsen, tragende Säule des Patenschaftsprogramms, äußert sich „stolz“ über die Austauschschüler, die sich in vielen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen des Landes engagierten.
Aber das Bild sollte nach Einschätzung Bindigs „auch nicht zu schön gezeichnet werden“. Erfahrungen und Erkenntnisse, die die Parlamentarier aus ihrem interparlamentarischen Engagement gewinnen, würden auch in Deutschland nicht so optimal genutzt, wie es geschehen könnte. Zudem stört es viele, dass jenseits des wichtigen Kennenlernens und Kontaktpflegens die eigentliche Abarbeitung der Tagesordnung in den meisten Gremien so folgenlos bleibt. Möglicherweise hat das auch damit zu tun, dass sich mehrere Gremien parallel um die gleiche Sache kümmern, möglicherweise auch damit, dass mitunter ganze „Warenhauskataloge“ als Forderungen oder Resolutionen formuliert werden, die in der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln sind. So gibt es im Bundestag das Bemühen, durch einen Schritt zum Weniger ein Mehr erreichen zu können. Konzentration auf das Wesentliche soll den Effekt steigern.
Anlass zu neuen Formen der interparlamentarischen Zusammenarbeit bietet die neue EU-Verfassung. Dort muss die Einrede gegen Verletzungen der Subsidiarität durch die EU binnen sechs Wochen erfolgen. Sporadische und langwierige Abstimmungsprozesse zwischen den Parlamenten müssen also in schnell, permanent und effizient funktionierende Strukturen gemeinsamer Beobachtung des EU-Geschehens überführt werden. Eine ganz neue Herausforderung für die Fachausschüsse der nationalen Parlamente und auch für die Parlamentarischen Versammlungen. Fürs Erste überlegt der Bundestag, sich eine Vertretung bei der EU in Brüssel zuzulegen. Globalisierung und Europäisierung – das bedeutet, dass auch die Parlamente globaler und europäischer werden müssen, damit sie am Puls der Entscheidungen bleiben.
Text: Gregor Mayntz
Fotos: picture-alliance, Grafiken: Karl-Heinz
Döring
Élysée-Vertrag:
Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer
und Präsident Charles de Gaulle den Élysée-Vertrag.
Er besiegelte nach jahrhundertelanger Rivalität und
Feindschaft nicht nur die Aussöhnung beider Länder,
sondern stellte sie auch auf eine neue Grundlage, die auf eine
besondere politische Partnerschaft abzielte, zugleich aber auch die
Menschen zusammenführen sollte. Festgelegt war von Anfang an,
dass sich die Staats- und Regierungschefs mindestens zwei Mal, die
Außenminister mindestens vier Mal jährlich treffen
sollten. In wichtigen politischen Fragen verabredeten beide Seiten,
sich vorher abzustimmen. Deshalb wurde die Achse Bonn-Paris auch zu
einer treibenden Kraft in der europäischen Einigung. Von
gleicher Bedeutung waren im Élysée-Vertrag die
zivilgesellschaftlichen Kontakte, die vor allem über das
deutsch-französische Jugendwerk initiiert wurden.
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Parlamentspreis: Erstmals
haben der Bundestag und die Assemblée nationale in diesem Jahr
einen gemeinsamen Wettbewerb für herausragende Arbeiten zum
deutsch-französischen Verhältnis ausgeschrieben. Einen
Preis sollen jährlich je ein Deutscher und ein Franzose
erhalten, die in einer juristischen, politik-, wirtschafts-,
sozial- oder geisteswissenschaftlichen Arbeit zum besseren
gegenseitigen Verständnis beider Länder beigetragen
haben. Dieser deutsch-französische Parlamentspreis ist mit
10.000 Euro dotiert. Die Jury besteht aus Abgeordneten und
Wissenschaftlern beider Länder. So wie der Gedanke des Preises
zurückgeht auf einen Beschluss der Präsidien beider
Parlamente anlässlich des 40. Jahrestages des
Élysée-Vertrages, sollen die Preise jeweils bei der
jährlichen gemeinsamen Sitzung der beiden
Parlamentspräsidenten verliehen werden.
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Unterabteilung: Die
Bundestagsverwaltung unterstützt die Abgeordneten in ihrer
politischen Arbeit. Sie ist nach bewährter
Behördenorganisation in Abteilungen, Unterabteilungen und
Referate gegliedert. Die Unterabteilung „Parlamentarische
Beziehungen“ gehört zur Abteilung
„Parlamentarische Dienste“ – so wie die
Unterabteilungen „Parlamentsdienste“ und
„Parlamentarische Information“. In der Abteilung
„Wissenschaftliche Dienste“ sind Unterabteilungen
für wissenschaftliche Fachdienste, Petitionen, Eingaben und
wissenschaftliche Dokumentation enthalten. Um die Technik, die
Gebäude, die zentrale Verwaltung und die Informationstechnik
kümmern sich Unterabteilungen, die in der Abteilung
„Zentrale Dienste“ zusammengefasst sind. Entsprechend
ihren Aufgaben sind die Unterabteilungen in verschiedene Referate
weiter ausgefächert.
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Länderbeauftragte:
Neben den Parlamentariergruppen hat der Bundestag
Länderbeauftragte berufen, damit auch für diese Staaten
Ansprechpartner in Berlin existieren. Dies bezieht sich auf
Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Malta und Moldau. Dazu kommt der
Freundeskreis Berlin-Taipeh.
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Gastgeber Bundestag: Schon
das Alltagsgeschäft hält die Abgeordneten und ihre
Mitarbeiter in den Büros und in der Bundestagsverwaltung in
Atem. Von den Einladungen über die Reservierung von
Räumen bis hin zu Logistik, Unterbringung und Mahlzeiten
– die Checkliste, die im Kopf immer wieder abzuhaken ist, hat
viele Positionen. Hinzu kommt, dass auch die kulturellen
Unterschiede berücksichtigt werden müssen, etwa bei
Mahlzeiten. Bei Großkonferenzen in Berlin oder anderen
deutschen Städten müssen viele weitere Mitarbeiter aus
den verschiedenen Abteilungen des Hauses mit anpacken. Die ersten
Vorbereitungen beginnen dann bis zu zwölf Monate vor dem
Ereignis.
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Diplomatischer Dienst: In
über 200 Auslandsvertretungen sind die Mitarbeiter des
Auswärtigen Amtes nach eigenem Empfinden „Augen, Ohren
und Stimme Deutschlands“ in der Welt. Das Stammpersonal des
Auswärtigen Dienstes besteht aus 6.700 Stellen, von denen
2.200 der Zentrale und 4.500 den Auslandsvertretungen zugerechnet
werden. Hinzu kommen rund 4.800 Beschäftigte deutscher oder
anderer Staatsangehörigkeit, die als Ortskräfte in dem
jeweiligen Land arbeiten, sowie rund tausend Mitarbeiter aus
anderen Ministerien, aus Bundesländern, aus der Wirtschaft
oder aus anderen Institutionen, die vorübergehend zum
Auswärtigen Amt abgeordnet sind. Im Turnus von drei bis
fünf Jahren wechseln die Mitarbeiter des Auswärtigen
Amtes ihren Einsatzort. So kommt es, dass in einem Berufsleben ein
Dutzend Umzüge fällig werden und immer neue
Herausforderungen auf die Diplomaten warten.
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Minderheitenschutz:
Angehörige von Minderheiten sollen vollständige und
tatsächliche Gleichberechtigung erfahren. Der Staat soll
Bedingungen schaffen, in denen sie ihre Identität bewahren und
entwickeln können. Das sind die Hauptziele des
Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, wie
es der Europarat formuliert hat. Gefasst am 1. Februar 1995, in
Deutschland in Kraft seit 1. Februar 1998, ist es das erste
rechtsverbindliche multilaterale Übereinkommen, das dem Schutz
von Angehörigen nationaler Minderheiten im Allgemeinen
gewidmet ist. Das Ministerkomitee des Europarates überwacht
die Durchführung des Übereinkommens und gibt den
Vertragsstaaten unter Umständen Empfehlungen. Die
Vertragsstaaten sind gehalten, Staatenberichte über die
Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Rahmenübereinkommen zu
erstatten.
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Subsidiarität: Das
Prinzip der Subsidiarität besagt, dass auf der jeweils
nächsthöheren Ebene immer nur das geregelt werden soll,
was die vorherige Ebene nicht oder nicht so gut regeln kann –
die Straßenreinigung beispielsweise die Stadt, wenn es die
Nachbarschaft überfordert, aber nicht das Land und schon gar
nicht der Bund oder die EU. Mit dem Autobahnbau zum Beispiel sollte
sich aber der Bund unter Beteiligung der Länder und
Anhörung der Kommunen befassen, in der
grenzüberschreitenden Fernstraßenplanung auch die EU. Die
EU-Verfassung drückt in Anlage I den Wunsch aus, „eine
stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente an den
Tätigkeiten der Europäischen Union zu
fördern“. Sie bekommen alle Gesetzgebungsvorschläge
übersandt und können dann mitteilen, ob diese aus ihrer
Sicht mit dem Subsidiaritätsgrundsatz übereinstimmen oder
nicht.
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