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Briefwahl

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, der kann auch per Briefwahl seine Stimmen abgeben, wenn er
  • am Wahltag nicht den Wahlraum aufsuchen kann, beispielsweise weil er sich auf einer Urlaubsreise befindet,
  • wenn er umgezogen ist und noch nicht in das Wählerverzeichnis an seinem neuen Wohnort eingetragen ist,
  • wenn er krank, behindert oder gebrechlich ist, so dass er den Wahlraum nicht aufsuchen kann.
Um per Brief wählen zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, das ist die Postkarte, die jeder Wahlberechtigte kurz vor der Wahl zugeschickt bekommt.

Am besten ist es, den Antrag sofort zu stellen, sobald man die Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Die ausgefüllte Postkarte wird an die Adresse geschickt, die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist.

Nachdem die Aufstellung der Kandidaten beendet ist, erhält man dann Wichtig ist, die Wahl sobald wie möglich durchzuführen und die Unterlagen so rechtzeitig abzusenden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18 Uhr vorliegen. Später eingehende Briefwahlen sind ungültig.

Übrigens: Die Briefwahl kann sofort erfolgen, nachdem man die Unterlagen erhalten hat.

Die Briefwahl selber ist einfach:
  1. Kreuzen Sie den Direktkandidaten und die Parteiliste an, die Sie wählen wollen.
  2. Stecken Sie den Stimmzettel in den Wahlumschlag, und verschließen Sie ihn.
  3. Unterschreiben Sie den Wahlschein.
  4. Stecken Sie Wahlumschlag und Wahlschein in den Wahlbriefumschlag, und verschließen Sie ihn.
  5. Versenden Sie den Wahlbriefumschlag mit der Post, oder geben Sie ihn direkt bei der zuständigen Gemeindebehörde ab.
Sie brauchen keine Briefmarke auf den Brief zu kleben, wenn Sie den amtlichen Wahlbriefumschlag verwenden. Das Porto wird der Deutschen Post AG von der Bundeskasse erstattet.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b09
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