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175/2000
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Rechtsausschuss (Anhörung)

PRIVILEGIERUNG VON GEWERKSCHAFTSORGANISATIONEN "PROBLEMATISCH"

Berlin: (hib/BOB-re) Als "problematisch" haben am Montagnachmittag mehrere Sachverständige die Absicht von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet, gewerkschaftlichen Nachfolgeorganisationen die Abwicklung ihrer Ansprüche nach dem Vermögensgesetz zu erleichtern.

Dieses Vorhaben ist Teil eines Gesetzentwurfes der Koalition zur Änderung des Rechts an Grundstücken in den neuen Bundesländern (14/3508), der Gegenstand einer Anhörung des Rechtsausschusses war.

Vorgesehen ist, analog zu Regelungen zugunsten der Jewish Claims Conference auch der BGAG Immobilien Ost GmbH die Rechte eines Beteiligten im Verfahren nach dem Investitionsvorranggesetz einzuräumen.

Der Präsident des sächsischen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen in Dresden, Johannes Kimme, nannte diese Privilegierung politisch gewollt.

Derzeit könne allerdings nicht gesagt werden, wie die gewerkschaftlichen Nachfolgeorganisationen ihre Ansprüche zu konkretisieren gedächten.

Mit Blick darauf, dass diese künftig zudem das Recht erhielten, Anteile an mehreren Beteiligungsunternehmen in Vermögensverfahren zu bündeln, sagte Kimme schwierige und langwierige Verfahren voraus.

Schon jetzt könnten Vermögensämter derartig komplexe Probleme oft nur dadurch lösen, indem sie darauf setzten, dass die Verfahrensbeteiligten einer gütlichen Einigung zustimmen.

Auch Hagen Stavorinus, Vorsitzender des Ausschusses für Wiedervereinigungsrecht der Bundesnotarkammer, erklärte, juristisch motivierte Gründe für die Gesetzesänderung vermöge er nicht zu erkennen.

Die politisch gewollte Lösung erhöhe aber den Verwaltungsaufwand. Ähnlich argumentierte Rechtsanwalt Torsten Purps aus Potsdam.

Kritik kam auch von den Vertretern der Wohnungswirtschaft. So erklärte Angelika Riemer vom Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, man dürfe die Kosten für die Erblasten aus DDR-Zeiten nicht allein den Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften aufbürden.

Uwe Albrecht, Direktor des Verbandes Sächsischer Wohnungsbauunternehmen in Dresden, legte dar, mit der vorgeschlagenen Regelung bestehe die Gefahr, dass sinnvolle Schritte im Rahmen der Stabilisierung von Investitionen blockiert würden.

Die vorgesehene Regelung, der BGAG Immobilien Ost die Bündelung von Ansprüchen zu gestatten, hätte vermutlich zur Folge, dass die Vermögenszuordnung in den neuen Ländern zehn Jahre nach der Wende "nochmals erheblich beeinträchtigt" werde.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0017502
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