Bericht über Erfahrungen mit Zeitvertragsgesetz an Hochschulen vorlegen
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Zeitvertragsgesetz an Hochschulen und Forschungsreinrichtungen bis spätestens Ende August dieses Jahres vorlegen. In einem Antrag tritt die PDS (14/6212) dafür ein, diesen Bericht dem Bundestag vor Beratung der Gesetzentwürfe zur Reform des Hochschuldienstrechts vorzulegen. Zur Erläuterung heißt es, das Zeitvertragsgesetz ermächtige die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu einer sehr weitgehenden Praxis der Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und setze anderslautende tarifliche Regelungen außer Kraft. Der Deutsche Bundestag habe seinen Berichtsauftrag 1986 beschlossen, um nach angemessener Zeit die Auswirkungen des "äußerst umstrittenen" Zeitvertragsgesetzes beurteilen, dessen Zweckmäßigkeit prüfen und über mögliche Änderungen entscheiden zu können.