F.D.P fragt nach der Untersuchung von Unfällen auf See
Berlin: (hib/TGS) Die Untersuchung von Unfällen auf See interessiert die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/6406). Die Abgeordneten thematisieren den Umgang mit einer EU-Richtlinie zum einheitlichen Vorgehen der Mitgliedstaaten. Hintergrund ist eine Anfrage der EU-Kommission an das Verkehrsministerium, ob diese Richtlinie in Deutschland umgesetzt worden sei. Die F.D.P. fragt die Regierung zum Beispiel, ob sie mit Blick auf die Richtlinie das Seeunfalluntersuchungsgesetz ändern will. Außerdem will die Fraktion bestätigt wissen, ob es seit Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahre 1985 bei 865 Seeamtsentscheidungen 110 Widerspruchsverfahren gegeben hat. Weitere Fragen beschäftigen sich mit der Haushaltssituation der zuständigen Seeämter.