Regierung will Verbraucherschutz im Bahnverkehr verbessern
Berlin: (hib/RAB) Der Verbraucherschutz im Bahnverkehr soll verbessert werden, indem Vorschriften für die internationale Eisenbahnbeförderung in nationales Recht umgesetzt werden. Danach ist bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis als Schadensersatz die Erstattung der Übernachtungskosten vorgesehen, wenn die Reise nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann oder dies unzumutbar ist. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt bereits vor, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6743) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/6610). Außerdem beabsichtigt die Regierung, die schadensersatzrechtlichen Vorschriften so zu ändern, dass künftig Individualschäden mit einem Kapitalbetrag von bis zu 600.000 Euro und einer monatlichen Jahresrente von bis zu 36.000 Euro abgegolten werden können. Dies soll entgegen der bisherigen Praxis unabhängig davon erfolgen, ob sich die Schäden im Straßen-, Bahn- oder Luftverkehr ereignet haben. Nach Auffassung der Exekutive ist es nicht mehr gerechtfertigt, unterschiedliche Haftungshöchstgrenzen für die einzelnen Verkehrsmittel beizubehalten.