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211/2001
Stand: 27.07.2001
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Bundesrat: Altersgrenze soll bei begrenzter Dienstfähigkeit ersatzlos entfallen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (14/6717) will die Länderkammer eine ersatzlose Streichung der Altersgrenze bei der begrenzten Dienstfähigkeit erreichen. Dies betreffe "die beamtenpolitisch problematische und in der Öffentlichkeit kaum verständliche Regelung", dass vor allem jüngere Beamte mit 35 oder 40 Jahren in den Ruhestand versetzt werden müssten, obwohl sie noch teildienstfähig seien. Nach der jetzigen Rechtslage würden älteren Beamten damit umfangreichere Dienstleistungspflichten auferlegt als lebensjüngeren Beamten. Die Altersgrenze bei begrenzter Dienstfähigkeit müsse daher ersatzlos entfallen. Im weiteren scheint es dem Bundesrat "geboten", angesichts des enormen Anstiegs vorzeitiger Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit "alle rechtlichen Möglichkeiten zur konsequenten Umsetzung des Grundsatzes Rehabilitation vor Versorgung zu schaffen". Eine Reaktivierung soll danach auch auf Fälle erstreckt werden, in denen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Beamte wieder begrenzt dienstfähig sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_211/01
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