Regierung strebt Verbesserungen bei vermögensrechtlichen Verfahren an
Berlin: (hib/BOB) "Gerechtere Lösungen" bei vermögensrechtlichen Verfahren strebt die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf (14/7228) an. Sie erläutert, die gesetzlichen Regelungen seien zum Teil missverständlich formuliert. Außerdem könne geltendes Recht in Ausnahmekonstellationen zu unbilligen Ergebnissen führen. Die Regierung plant deshalb, sowohl das Vermögensgesetz als auch das Entschädigungsgesetz, das Ausgleichsleistungsgesetz und das NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz zu ändern, ohne bislang getroffene Grundentscheidungen in Frage zu stellen.
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Initiative der Regierung ab. Die Länderkammer begründet diese Haltung damit, das bisher verfolgte Konzept werde konterkariert, wenn stets aufs Neue und nach Erledigung der überwiegenden Mehrzahl der Anträge das Recht novelliert werde. Damit würden umfangreiche Prüfungen der befassten Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen ausgelöst. Zudem enthalte der vorliegende Gesetzentwurf keine konkreten Regelungen für bereits abgeschlossene Verwaltungsverfahren. Somit würden Anträge auf Wiedernahme von Verfahren geradezu provoziert, was nicht unerheblich zu einem Anstieg von Verwaltungsverfahren und folglich zu zeitlichen Verzögerungen bei der Abarbeitung der Anträge führen werde. Im Übrigen sieht der Bundesrat auch keine inhaltliche Notwendigkeit für die Initiative. Vielmehr werde versucht, in vorherigen Gesetzgebungsverfahren wegen der ablehnenden Haltung des Bundesrates gescheiterte Anliegen in abgewandelter Form erneut einzubringen.
In ihrer Gegenäußerung widerspricht die Bundesregierung dieser Auffassung. Die Belange der materiellen Gerechtigkeit einerseits und der Arbeitsbelastung der Verwaltung andererseits müssten gegeneinander abgewogen werden. Eine solche Abwägung habe stattgefunden. Erforderliche gesetzliche Korrekturen müssten vorgenommen werden, auch wenn sich die Verwaltung dann in Randbereichen auf eine geänderte Rechtslage einstellen müsse. Es seien nur solche Vorschriften aufgenommen worden, die erforderlich seien, um unbillige, für die Alteigentümer nicht mehr nachvollziehbare Ergebnisse zu vermeiden. Diese werde zu keiner unvertretbaren Mehrbelastung der Behörden führen, so die Regierung.