PDS möchte Ansprüche auf staatliche Unterhaltsvorschüsse verbessern
Berlin: (hib/BOB) Die Ansprüche von Alleinerziehenden und deren Kindern auf staatliche Unterhaltsvorschüsse verbessern möchte die PDS-Fraktion. Diese Unterhaltsleistung solle künftig so lange gezahlt werden, wie für ein Kind ein Kindergeldanspruch besteht, schreiben die Abgeordneten in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (14/7226). Die gegenwärtige Regelung, der zufolge solche Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf 72 Monate beschränkt sind und längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres bezahlt werden, bezeichnet die PDS als "unzureichend". Sie weist darauf hin, aufgrund steigender Scheidungsraten und der Zunahme nichtehelicher Geburten lebe in Deutschland fast jedes fünfte Kind mit einem alleinerziehenden Elternteil. Der Anspruch der Kinder auf Barunterhalt vom getrennt lebenden Elternteil könne jedoch oft nicht verwirklicht werden, weil dieser dazu entweder nicht in der Lage sei oder sich seiner Unterhaltspflicht entziehe. Deshalb erhalte fast jedes dritte der unter zwölfjährigen Kinder in Einelternfamilien Leistungen aus der Unterhaltsvorschusskasse. Kinder, bei denen die Höchstleistungsdauer erschöpft sei oder welche die Altersgrenze überschritten hätten, würden jedoch nach geltenden Recht benachteiligt, so die Abgeordneten weiter.
Zu den durch diese Initiative zu erwartenden Kosten erklärt die PDS, die vorgeschlagene Gesetzesänderung sehe vor, die Zahl der Anspruchsberechtigten mehr als zu verdreifachen. Bund, Länder und Kommunen zahlten derzeit für die Dauer von sechs Jahren rund 1,7 Milliarden DM an Unterhaltsvorschuss. Berücksichtige man wegen des höheren Regelunterhaltes für 12- bis 17-Jährige weitere Kosten, so sei mit jährlichen Gesamtausgaben für unter 18-Jährige von mindestens rund 5,5 Milliarden DM zu rechnen. Auch werde es voraussichtlich einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand geben. Deutliche Einsparungen seien hingegen bei der Sozialhilfe zu erwarten.
Mit einem weiteren Gesetzentwurf (14/7225) möchte die PDS erreichen, dass das Unterhaltsvorschussgesetz auch an die neue Rechtslage beim Kindesunterhalt angepasst wird. Die Fraktion erläutert, seit Anfang dieses Jahres könne der unterhaltspflichtige Elternteil die von ihm zu leistenden Zahlungen nur dann um die Hälfte des Kindergeldes mindern, wenn der Unterhalt mindestens 135 Prozent des Regelbetrages ausmache. Der Gesetzgeber habe es jedoch versäumt, das Unterhaltsvorschussgesetz dieser neuen Rechtslage anzupassen. Alleinerziehenden, deren Kinder Unterhaltsvorschuss bekämen, entstehe somit jeden Monat ein finanzieller Nachteil in Höhe der Hälfte des Kindergeldes. Jede Kindergelderhöhung mindere wiederum den Unterhaltsvorschuss.