PDS will Grundsicherung in der Arbeitslosenversicherung
Berlin: (hib/RAB) Das Dritte Sozialgesetzbuch soll so geändert werden, dass die Arbeitslosenversicherung eine Grundsicherung bekommt. Im Bedarfsfall sollten Lohnersatzleistungen für Arbeitslose bis zum Existenzminimum aufgestockt werden, heißt es in einem Antrag der PDS (14/7294). Auch sollte der Anspruch auf Lohnersatzleistungen für alle beim Arbeitsamt gemeldeten Arbeitslosen gesichert werden. Damit seien 420.000 Arbeitslose nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen, sondern erhielten Arbeitslosenhilfe oder -geld mit Grundsicherung. Nach Überzeugung der Parlamentarier sollen außerdem die Aufgaben der Arbeits- und Sozialämter bei der Bewilligung von finanziellen Leistungen zusammengefasst und effektive Dienstleistungen zusammengeführt werden. Es müsse sichergestellt sein, dass die Arbeitsämter entsprechend personell ausgestattet sind, um den Arbeitslosen bei der Suche nach Arbeit effektiv zu helfen. Ein Vermittler dürfe durchschnittlich nicht mehr als 100 Arbeitslose betreuen.
Die PDS weist darauf hin, das Problem der Armut wachse kontinuierlich trotz Erwerbstätigkeit an und die Armutsquote der Arbeitslosen und ihrer Angehörigen sei dreimal so hoch wie die der Gesamtbevölkerung. Infolge dieser Entwicklung sei eine grundlegende Reform der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nötig, um Erwerbslose in die Arbeitslosenversicherung zurückzuholen. Die Einführung einer steuerfinanzierten Grundsicherung für Rentner im Zuge der abgeschlossenen Rentenreform habe deutlich gemacht, dass es möglich sei, im Kontext eines Sozialversicherungszweiges eine Grundsicherung einzuführen.