Registergestützter Zensus auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/VOM) Details über die Durchführung eines registergestützten Zensus will die PDS-Fraktion von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (14/9968) erfahren. Unter anderem will sie wissen, warum Daten aus Registern von verschiedenen Behörden in den statistischen Ämtern miteinander verknüpft werden, obwohl eine ähnliche Vorgehensweise bereits 1983 vom Bundesverfassungsgericht auf Grund des "erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen" für verfassungswidrig erklärt worden sei. Gefragt wird ferner, warum der größte Anteil der Datensätze nicht sofort anonymisiert wird, obwohl laut Angaben des Statistischen Bundesamtes vom August dieses Jahres bei der zweiten Phase des Zensustests von bundesweit 970 000 Personen nur etwa 9000 Personen befragt würden. Die Regierung soll auch sagen, wie sie ausschließen will, dass es trotz der Anonymisierung von Vor- und Nachnamen schon auf Grund der Angabe weniger Merkmale zu einer eindeutigen Identifikation einzelner Personen kommen kann. Schließlich erkundigen sich die Abgeordneten, was die Regierung unternommen hat, um eine Verknüpfung der Datensätze mit Hilfe der Software der statistischen Ämter mit anderen Datenbanken, etwa von Adresshändlern, zu verhindern.