22.167 Schwerbehinderte 1997 beim Bund beschäftigt(as) 1997 sind 22.167 Schwerbehinderte beim Bund beschäftigt gewesen, 482 weniger als im Jahr zuvor. Mit einem Anteil Schwerbehinderter von 6,7 Prozent aller Beschäftigten wurde dabei einer Unterrichtung der Bundesregierung (14/232) zufolge die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 6 Prozent trotzdem "deutlich überschritten". Allerdings sei die Beschäftigungsquote bei den Ministerien und sonstigen Bundesdienststellen mit ihren nachgeordneten Behörden gegenüber 1996 um 0,2 Prozentpunkte gesunken, heißt es in dem Bericht, den der Bundestag am 28. Januar an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur federführenden Beratung überwies. Eine rückläufige Tendenz zeige sich auch bei der Neueinstellung von Schwerbehinderten. Während im Jahre 1994 dieser Anteil noch bei 4,1 Prozent aller neu besetzten Stellen gelegen habe, habe er sich im Laufe der Jahre auf 3 Prozent verringert. Zudem sei auch die Zahl der erstmaligen Anerkennung als Schwerbehinderter während der Dienstzeit von 5.150 Beschäftigten 1994 auf 1.897 im vergangenen Jahr gesunken. Zur mittel- und langfristigen Stabilisierung der Beschäftigung von Schwerbehinderten und zur dauerhaften Erfüllung der Beschäftigungsquote ist es nach Ansicht der Bundesregierung unumgänglich, einen Ausgleich zwischen Zu- und Abgängen von Schwerbehinderten und einen deutlich höheren Anteil bei den Neueinstellungen anzustreben. Dazu bedürfe es der Anstrengung aller Ressorts. Dort müsse "mit allen Mitteln" darauf hingewirkt werden, die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote zu erfüllen. Fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten in einigen Bereichen müßten durch verstärkte Bemühungen in anderen ausgeglichen werden. Ferner dürfe der Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin nicht die Ursache für ein Absinken der Beschäftigungsquote in den umziehenden Dienststellen werden. Vielmehr solle dies als Chance gesehen werden, die Situation von Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Ressorts haben den Angaben des Berichtes zufolge,
sorgfältig darauf zu achten, die bestehenden
Beschäftigungsquoten zu halten und, wenn möglich, zu
verbessern. Zusätzliche ressort übergreifende
Maßnahmen seien zur Zeit noch nicht notwendig, heißt es
in dem Papier.
Quelle: Bt-Drs-Nr.:14/232 |