E-COMMERCE-RICHTLINIE UMGESETZT
Bundestag schafft Rahmen für elektronischen Geschäftsverkehr
(wi) Einen rechtlichen Rahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) hat der Bundestag am 8. November beschlossen, als er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/6098) in der vom Wirtschaftsausschuss am Vortag geänderten Fassung (14/7345) annahm. Damit wird die E-Commerce-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Deren Ziel ist es, nationale Regelungen für die Dienste der Informationsgesellschaft anzugleichen, um den Verkehr solcher Dienste in der EU sicherzustellen.
Gegenstand der Richtlinie sind Dienstleistungen, die auf Abruf im Fernabsatz und auf elektronischem Weg erbracht werden. Der Bundestag hat sie durch Änderungen des Teledienstegesetzes, des Teledienstedatenschutzgesetzes und der Zivilprozessordnung umgesetzt.
Im Wirtschaftsausschuss hatten CDU/CSU, FDP und PDS gegen den Regierungsentwurf gestimmt. Der Ausschuss hatte Änderungsbedarf erkannt, nachdem eine Expertenanhörung ergeben hatte, dass die betroffenen Unternehmen eine eng am Wortlaut der Richtlinie orientierte Umsetzung bevorzugen würden.
Recht des Herkunftslandes
Die Richtlinie legt in ihrem "Herkunftslandprinzip" fest, dass Anbieter von Diensten nur dem Recht des Staates unterworfen sind, in dem sie ihren Sitz haben. Durch die von der Regierung zunächst geplante Prüfung des internationalen Privatrechts mit anschließendem "Günstigkeitsvergleich" war befürchtet worden, dass die Rechtslage komplizierter als bisher werden würde. Änderungsanträge von SPD und Bündnisgrünen nahm der Ausschuss daher mehrheitlich an.
Vom Herkunftslandprinzip ausgenommen werden danach nur die Bestimmungen, die einen spezifischen Bezug zu Verbraucherverträgen aufweisen. Dazu gehörten Widerrufs- oder Kündigungsrechte zum Schutz der Verbraucher ebenso wie vertragliche Informationspflichten. Auch vorvertragliche Informationspflichten bei der Anbahnung eines Vertrages würden von dem Ausnahmetatbestand erfasst, wenn sie für den Bestand oder die Auslegung des späteren Vertrages bedeutsam sind. Die Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip entsprechen damit den Vorgaben der Richtlinie, so die Koalition.
Abgelehnt hat der Bundestag einen Änderungsantrag (14/7370) der CDU/CSU. Zuvor hatte bereits der Wirtschaftsausschuss Änderungswünsche der Union und der FDP zurückgewiesen. Die Union machte im Ausschuss deutlich, dass das Ziel des Entwurfs, einen klaren und eindeutigen Rechtsrahmen zu schaffen, in einigen zentralen Punkten nicht erreicht sei. Vor allem blieben bei der Regelung zum Herkunftslandprinzip Rechtsunsicherheiten zurück. Schließlich gebe es bei der Haftung der Diensteanbieter von Suchmaschinen und bei den Hyperlinks erheblichen Regelungsbedarf.
"Einfach und nachvollziehbar"
Die Koalitionsfraktionen betonten, die gefundene Lösung sei einfach und nachvollziehbar. Zwar gebe es bei den so genannten Hyperlinks Handlungsbedarf, der aber nicht in diesem Gesetz gedeckt werden könne.
Mehrheitlich angenommen hat der Bundestag am gleichen Tag einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5246) zu "Deutschlands Wirtschaft in der Informationsgesellschaft". Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (14/5974), in dem CDU/CSU und FDP gegen die Vorlage gestimmt und die PDS sich enthalten hatte. Damit hat das Parlament die Regierung unter anderem aufgefordert, ihr Programm "Internet für alle" zügig umzusetzen.