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04/2002
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PLENARBESCHLUSS

Plenum will Mutterschutz bei vorzeitiger Entbindung stärken

(fa) Der Mutterschutz insbesondere bei vorzeitigen Entbindungen soll gestärkt werden. Dies sieht die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (14/8525) vor, den der Bundestag am 26. April einstimmig beschlossen hat. Damit wird die EG-Mutterschutz-Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt. Der Gesetzentwurf sieht eine rechtliche Gleichstellung von "medizinischen Frühgeburten" und "sonstigen vorzeitigen Entbindungen" vor.

Bislang wurde lediglich bei einer "medizinischen Frühgeburt" die Mutterschutzfrist um die Tage verlängert, die die Entbindung zu früh stattfand. Die Neuregelung sieht dies nun auch bei allen anderen vorzeitigen Entbindungen vor. Die Regierung zieht mit dem Gesetzentwurf eine endgültige Umsetzung der EG-Richtlinie und eine eindeutigere Regelung des Erholungsurlaubs für Mütter vor.

Die SPD wies darauf hin, dass die Rechtsposition von Arbeitnehmerinnen verbessert werde, deren Arbeitgeber zahlungsunfähig werden. In diesen Fällen übernehme der Bund den Zuschuss bis zum Ende der Mutterschaftsfrist. Die Bündnisgrünen glauben, dass beim Mutterschutz in der nächsten Wahlperiode noch Überarbeitungen fällig seien. Tätigkeiten, die keine Beeinträchtigungen für Schwangerschaften bedeuteten, dürften nicht durch das Mutterschaftsrecht ausgeschlossen werden. Für die Union war die Umsetzung der Richtlinie längst überfällig. Das Mutterschaftsrecht gelte für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stünden. Die FDP teilte die Auffassung, dass es keinen relevanten Unterschied zwischen medizinischer Frühgeburt und vorzeitiger Entbindung gebe. Allerdings sei nicht klar, warum die Arbeitszeiten im Bereich der Krankenpflege nicht verlängert worden sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204022c
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