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04/2002
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Bund und Länder uneins über Ausgleich bei der Umsatzsteuer

(fi) Mit einer Einigung zwischen Bund und Ländern im Methodenstreit und damit der Vorlage eines abgestimmten Gesetzentwurfs zur Regelung der noch offenen Fragen bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung ist in dieser Wahlperiode nicht mehr zu rechnen. Dies teilte die Bundesregierung am 19. April im Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" mit.

Bundestag und Bundesrat hatten 2001 die Erwartung geäußert, dass Bund und Länder ihre Meinungsunterschiede über die Anwendung des Deckungsquotenverfahrens und die Frage getrennter Regelkreise beim Familienleistungsausgleich überwinden und damit die Voraussetzungen schaffen, das Nähere noch vor der Bundestagswahl zu regeln.

Nach Darstellung der Regierung haben Vertreter beider Ebenen Gespräche über die Differenzen geführt. Die Diskussionen hätten deutlich gemacht, so die Regierung, dass es sich bei dem Methodenstreit um eine Problematik mit weitreichenden Konsequenzen für die Haushalte von Bund und Ländern handele. Die Finanzministerkonferenz habe ein Gutachten in Auftrag gegeben, das erörtert worden sei. Die Meinungsverschiedenheiten bestünden jedoch fort.

Stabilitätspakt einhalten

Darüber hinaus informierte die Regierung über das Verfahren zur Korrektur des Paragrafen 51a des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Bund und Länder hätten sich 2001 darauf geeinigt, sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Maastricht-Vertrages und des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur Begrenzung des gesamtstaatlichen Defizits umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Staatsdefizits ist es laut Regierung notwendig, den Paragrafen anzuwenden, damit Deutschland seine Verpflichtungen im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes einhalten kann.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204061b
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