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04/2002
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Gas-Verbänden mit Regulierungsbehörde gedroht

(wi) Die an den Verhandlungen über eine "Verbändevereinbarung Gas" beteiligten Verbände haben es nicht geschafft, sich bis 15. April zu einigen. Dies berichtete das Bundeswirtschaftsministerium am 24. April im Wirtschaftsausschuss. Zu einer Einigung der Verbände kam es erst nach der Ausschusssitzung, am 28. April.

Wie das Ministerium in der Sitzung mitteilte, verfolgt es bei der Liberalisierung des Marktes für die leitungsgebundene Energieversorgung (Strom, Gas) das nach EU-Recht zulässige Konzept des verhandelten Netzzuganges. Das bedeutet, dass neben einem wettbewerblichen Ordnungsrahmen den betroffenen Wirtschaftsverbänden die Option zur Selbstregulierung in Form einer Verbändevereinbarung eingeräumt wird. Die Öffnung des Strom- und Gasmarktes durch Netzzugangsrechte für Dritte soll durch Verbändevereinbarungen ausgefüllt und flankiert werden.

Sollte sich erweisen, so das Ministerium und die SPD, dass man die Selbstregulierungskräfte der Verbände im Gassektor überschätzt habe, werde man umsteuern, hin zu einer Regulierung dieses Sektors. Die CDU/CSU lehnte eine Regulierungsbehörde ab. Wenn Regulierung erforderlich sei, sollte sie im Kartellamt organisiert werden. Auch die FDP hielt den Aufbau einer neuen Behörde für falsch. Die PDS begrüßte dagegen die Drohung mit Regulierung. Die Bündnisgrünen beklagten steigende Preise, die Behinderung beim Netzzugang als Regelfall und einen Konzentrationsprozess bei den Unternehmen.

Experten befragen

Der Ausschuss beschloss, am 13. Mai Experten in einer öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der Regierung (14/5969) und der PDS (14/6796) zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zu einem PDS-Antrag zu befragen, eine Zugangsverordnung für Stromnetze zu erlassen (14/6795).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204066a
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