Deutscher Bundestag
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1967 Stabilitätsgesetz

Um den wirtschaftlichen Aufschwung sicherzustellen, ziehen alle gesellschaftlichen Kräfte während der ersten Rezession 1966 an einem Strang. Mit dem Stabilitätsgesetz vom 8. Juni 1967 verabschiedet der Bundestag eine Reihe von staatlichen Maßnahmen, um der negativen Entwicklung der Wirtschaft gegenzusteuern:

  • Bund und Länder verpflichtet dieses Gesetz auf die Ziele des sogenannten "magischen Vierecks": Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und wirtschaftliches Wachstum.
  • In Zeiten des wirtschaftlichen Wachstums sollen künftig Rücklagen gebildet werden, die während der Zeiten von Rezessionen wieder eingesetzt werden. Damit kann dann im Rahmen von staatlichen Auftragsprogrammen die Wirtschaftsbelebung initiiert werden.
  • Ein neu eingesetzter Konjunkturrat koordiniert die Wirtschafts- und Finanzpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden. Gleichzeitig präsentiert die Bundesregierung künftig jeweils im Januar in einem Jahreswirtschaftsbericht Orientierungsdaten über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung und ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Vorhaben.
  • Auf dieser Grundlage sollen alle am Wirtschaftsprozess beteiligten Gruppen ihr Verhalten aufeinander und auf die Eckdaten abstimmen. Deshalb werden auch die im Februar 1967 ins Leben gerufenen Treffen der "Konzertierten Aktion" im Stabilitätsgesetz verankert und als feste Einrichtung bis 1977 fortgeführt.
InfoPunkte: Weitere Informationen zum Auftrag und zur aktuellen Arbeit von Wirtschafts- und Finanzausschuss finden Sie in unserem Online-Angebot.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 5. Wahlperiode (1965 - 1969)
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1960/g1960_42
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