Deutscher Bundestag
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1967 Herausforderung Europa

Am 1. Juli 1967 werden die Institutionen Montanunion, EURATOM und Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinigt, so dass seitdem für die drei Gemeinschaften gemeinsame Organe innerhalb der Europäischen Gemeinschaften (EG) bestehen. Die wichtigsten Organe der neuen Gemeinschaft sind das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Ministerrat:

  • Das Europäische Parlament in Straßburg, das sich seit 1958 aus Delegationen der nationalen Parlamente zusammensetzte, wird seit 1979 von den Bürgern der Mitgliedstaaten direkt gewählt.
  • Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Gemeinschaft. Sie setzt sich aus den Kommissaren zusammen, die von den Mitgliedstaaten entsandt werden. Die Kommission hat Initiativrecht für die Gesetzgebung, erlässt die Durchführungsbestimmungen zu den Entscheidungen des Ministerrates und entwirft den Haushalt.
  • Der Ministerrat ist das wichtigste Entscheidungsorgan. Er wird aus je einem Minister der Mitgliedsstaaten gebildet. Beim Ministerrat liegt die Aufgabe, die Politik der verschiedenen Mitglieder miteinander zu koordinieren.
Die Institutionen der Europäischen Gemeinschaften (EG) sind der erste Schritt auf dem Weg zu einem geeinten Europa. In den 80er Jahren folgt eine weitere wichtige Etappe mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA).

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 5. Wahlperiode (1965 - 1969)
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1960/g1960_41
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