Streifzug durch die
Geschichte
Wahlen
1957 bundesweite 5%-Hürde und Briefwahl
Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 1957
© dpa
Zur dritten Bundestagswahl wurde das Wahlgesetz
erneut geändert. Wollte eine Partei in den Bundestag
einziehen, so musste sie nunmehr mindestens 5% der Stimmen
bundesweit oder drei Direktmandate erringen.
Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Briefwahl eingeführt. Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht den Wahlraum in ihrem Bezirk aufsuchen konnten, konnten jetzt per Post mitwählen.
Die Zahl der zu vergebenen Mandate im Bundestag erhöhte sich auf 494, hinzu kamen Vertreter des Berliner Abgeordnetenhauses.
Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Briefwahl eingeführt. Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht den Wahlraum in ihrem Bezirk aufsuchen konnten, konnten jetzt per Post mitwählen.
Die Zahl der zu vergebenen Mandate im Bundestag erhöhte sich auf 494, hinzu kamen Vertreter des Berliner Abgeordnetenhauses.
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1957