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Ende der Versammlung
Eidesleistung und Amtsantritt des gewählten Präsidenten

Die Bundesversammlung hat ihre Aufgabe erfüllt, sobald ein Präsident gewählt ist. Der Präsident des Bundestages, der die Versammlung leitet, erklärt sie für beendet, wenn der siegreiche Kandidat seine Wahl angenommen hat. Nach dem Gesetz stehen dem Gewählten dafür zwei Tage Bedenkzeit zu. Bisher hat kein Gewählter davon Gebrauch gemacht. Die Amtsdauer des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre. Wenn der Gewählte nicht bloß in seinem Amt bestätigt wird, sondern dieses Amt neu antritt, muss er entsprechend Artikel 56 des Grundgesetzes bei seinem Amtsantritt einen Amtseid ablegen. Dazu beruft der Bundestagspräsident den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zu einer gemeinsamen Sitzung ein.

Nur aus diesem Anlass versammeln sich beide Häuser in einem Saal – bis 1989 im Plenarsaal des Bundestages in Bonn, 1994 zum ersten Mal in Berlin im Plenarsaal des Bundestages im ehemaligen Reichstagsgebäude –, um zusammen Zeugen zu sein, wenn das neue Staatsoberhaupt den folgenden Amtseid schwört:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/146/1463bund_12
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