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E-Voting

Mit dem E-Voting kann die Stimme zur Wahl mit Hilfe einer Wahlmaschine im Wahllokal abgegeben werden. Auf dem Gerät ist der Stimmzettel abgebildet. Anstatt ein Kreuz zu machen, kann der Wähler per Knopfdruck wählen. Für irrtümliche Stimmabgaben gibt es eine Korrekturtaste. Mit einer Sondertaste können Wähler, die mit dem Kandidatenangebot unzufrieden sind, eine ungültige Stimme abgeben.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/e/e06
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