Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - M >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Listenmandat

Das Wort Listenmandat wird für die Abgeordneten benutzt, die über eine Landesliste in den Bundestag eingezogen sind.

Sie haben nicht direkt in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erreicht.

Grundsätzlich sind jedoch alle Abgeordneten gleich gestellt und haben das gleiche Mandat.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/m/m03
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
ZUM THEMA