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Verhältniswahl

Von einer Verhältniswahl spricht man, wenn die Besetzung der Wahlämter genau im Verhältnis der abgegebenen Stimmen erfolgt. Bei einer reinen Verhältniswahl erhält also eine Partei, die bei Parlamentswahlen 10 % der Stimmen erhält, auch 10% der Parlamentssitze.

Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist grundsätzlich eine Verhältniswahl, die allerdings mit Elementen der Mehrheitswahl (Erststimme) kombiniert wurde und als weitere Modifikation eine 5%-Hürde enthält.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/v/v02
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