Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 1999 >
143/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

"HOCHSCHULBAUFÖRDERUNGSGESETZ IST REFORMBEDÜRFTIG" (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-bf) Die Bundesregierung hält das Hochschulbauförderungsgesetz für reformbedürftig. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/1383) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1150) mit. Ihren Angaben zufolge soll das Gesetz deshalb dem im Hochschulrahmengesetz verankerten Grundsatz einer leistungsbezogenen Hochschulfinanzierung angepaßt werden und einer größeren Eigenverantwortung der Hochschulen für die Qualität ihrer Aufgabenerfüllung Rechnung tragen. Dabei, so die Regierung weiter, müsse das bislang auf Einzelvorhaben abstellende Planungs- und Finanzierungsverfahren deutlich vereinfacht werden. So sei unter anderem daran gedacht, Bundesmittel für den Hochschulbau den Ländern in Form sogenannter Investitionsgutscheine zur Verfügung zu stellen. Dies soll anhand bestimmter Daten geschehen, die sich auf die jeweiligen Studierenden beziehen. Diese und weitere Überlegungen für eine Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes, in die auch Länder und Wissenschaftsrat einbezogen würden, seien jedoch noch nicht soweit entwickelt, dass detailliertere Fragen zu diesem Zeitpunkt beantwortet werden könnten, so die Regierung.



Herausgeber: Deutscher Bundestag
11011 Berlin, Platz der Republik 1, Tel.: 030/227-35642; Fax: 030/227-36001;
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9914303
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf