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152/1999
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KEIN VERZICHT AUF PRIVATISIERUNG VON EISENBAHNERWOHNUNGEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-vb) Die Einnahmen aus der Privatisierung der Eisenbahn- Wohnungsgesellschaften sind in den Wirtschaftsplan 1999 des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) eingestellt. Ein Ausbleiben dieser Einnahmen würde dazu führen, dass das BEV seinen gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen könnte. Ein Verzicht auf die Privatisierung ist daher nicht vertretbar, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1482) auf eine Kleine Anfrage der PDS zum Verkauf von 114.000 Eisenbahnerwohnungen und Sicherung der Rechte der Eisenbahner und Mieter ( 14/1421).

Wie die Regierung weiter darlegt, soll der Verkauf der Bundesanteile an den Wohnungsgesellschaften auch ihren Bestrebungen Rechnung tragen, sich auf hoheitliche Aufgaben zu konzentrieren. In der Antwort rechnet die Bundesregierung vor, durch die Privatisierung der Eisenbahnwohnungsgesellschaften werde dem Bundeseisenbahnvermögen eine Nettoeinnahme von etwa 4,6 Milliarden DM zufließen. Dem liege ein Verkaufspreis von insgesamt rund 7,1 Milliarden DM zugrunde, von dem Verbindlichkeiten in Höhe von 2,5 Milliarden DM abzuziehen seien. Laut Antwort hat es erhebliche Nachbesserungen bei dem Kaufvertrag gegeben. So zum Beispiel hätten sich die Erwerber verpflichtet, innerhalb von zehn Jahren nach Übernahme der Geschäftsanteile insgesamt nicht mehr als 20 Prozent des derzeitigen Wohnungsbestandes der Gesellschaften zu veräußern. Außerdem sei durch ein Verbot der Verschmelzung der Eisenbahnwohnungsgesellschaften auf andere Gesellschaften der dauerhafte Bestand sämtlicher 18 Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften garantiert. Im übrigen, so die Antwort weiter, bestehe die vom Hauptpersonalrat aufgezeigte Gefahr "extensiver Mieterhöhungen" nicht. Die vorgesehene Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten auf 3 Prozent pro Jahr plus Inflationsrate bleibe weit hinter den Möglichkeiten nach dem Miethöhegesetz zurück, das in einem Zeitraum von drei Jahren eine Mieterhöhung von bis zu 30 Prozent gestatte.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9915204
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