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152/1999
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PAUSCHALWOHNGELD ALLEINIGE SACHE DER LÄNDER (ANWORT)

Berlin: (hib/KER-vb) Nach dem Haushaltsbeschluss der Bundesregierung vom Juni 1999 ist vorgesehen, dass sich der Bund zukünftig finanziell nur noch an den Kosten des allgemeinen Wohngeldes (Tabellenwohngeld) und nicht mehr an denen des Pauschalwohngeldes (Wohngeld für bestimmte Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge) beteiligt. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/1486) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu Eckdaten des Zukunftsprogramms 2000 und Wohnungspolitik ( 14/1423) weiter ausführt, soll damit die volle finanzielle Verantwortung für das Pauschalwohngeld ab Januar 2000 auf die Länder übergehen, so dass es dann Sache der Länder sein werde, die "Kostentragung in ihrem Zuständigkeitsbereich zu bestimmen".

Die Regierung legt zudem dar, nach der früheren Finanzplanung sei für das Jahr 2000 für den sozialen Wohnungsbau ein Verpflichtungsrahmen von insgesamt 1,15 Milliarden DM vorgesehen gewesen. Der Regierungsentwurf des Haushaltsplans sehe nun ein Verpflichtungsrahmen von 600 Millionen DM vor. Diese Absenkung um 550 Millionen DM soll laut Antwort in einem Zeitraum von sieben Jahren erfolgen. Das Zukunftsprogramm 2000 der Bundesregierung, so die Antwort weiter, sei Voraussetzung für die Sanierung des Bundeshaushalts und die Stärkung der Wachstumskräfte der Wirtschaft. Durch das Programm würden Länder und Gemeinden insgesamt nicht belastet, sondern entlastet, denn auch bei ihnen führe das Maßnahmepaket zu Ausgabeneinsparungen und Einnahmenverbesserungen, beispielsweise durch den geplanten geringeren Besoldungsanstieg der Beamten und den Abbau steuerlicher Subventionen. Die Verwirklichung des Zukunftsprogramms sei außerdem im Interesse der Länder und Kommunen, da auch ihnen verbesserte Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen durch höhere Steuereinnahmen und geringere Sozialausgaben zugute kämen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9915205
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