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152/1999
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FLÄCHENSPARENDE KOMPONENTE WIRD BERÜCKSICHTIGT (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-vb) Der Anteil der Verkehrsfläche an der Siedlungs- und Verkehrsfläche hat 1997 bei 39,9 Prozent gelegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 14/1483) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Umsetzung der im Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" formulierten Strategien zur Verringerung der Inanspruchnahme von Flächen ( 14/1339) hervor. Die Regierung erklärt, bundesweit vergleichbare Daten zu "Wohnbauflächen" und "Werbebauland" würden vom Statistischen Bundesamt nur als Summenparameter "Gebäude- und Freifläche" ausgewiesen. Der Anteil der Gebäude- und Freifläche an der Siedlungs- und Verkehrsfläche habe 1997 52,2 Prozent betragen. Der von der Enquete-Kommission geforderten Einführung einer flächensparenden Komponente in der Städtebauförderung sei in der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung mit der Bevorzugung des Bestands gegenüber dem Neubau zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen "ausdrücklich" Rechnung getragen worden. So lege die Verwaltungsvereinbarung den Gemeinden der neuen Länder und Ostberlins auf, dass diese die Finanzhilfen nur mit Zustimmung des Landes für den Neubau von Gebäuden einsetzen dürfen. Im Übrigen zielten die Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung und ihre Finanzierung in ihrem Kern und Schwerpunkt schon seit jeher auf die Wiedernutzung von Flächen, auf umweltschonende, kosten- und flächensparende Bauweisen sowie auf die Erhaltung des Gebäudebestandes ab.

Baugesetzbuch und Verwaltungsvereinbarung, so die Regierung weiter, regelten diese Grundziele der Städtebauförderung und verwirklichten damit eine flächenschonende Komponente. Die Regierung räumt jedoch ein, dass das Baugesetzbuch und die darauf beruhende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen nur den rechtlichen, inhaltlichen und administrativen Rahmen für das Bund-Länder-Programm festlegten. Die Regelungen der Einzelheiten des Mitteleinsatzes blieben eigenen Förderungsrichtlinien der Länder vorbehalten und fielen damit auch in deren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich. Auch bei der Einführung einer versiegelungsabhängigen Abwassergebühr besteht laut Antwort keine Möglichkeit der Einflussnahme des Bundes, da sich die Finanzierung der Abwasserentsorgung in Deutschland auf der Grundlage der Landeswasser- und Kommunalabgabengesetze der Bundesländer vollziehe. Die von der Enquete-Kommission vorgeschlagene Abschaffung der Grunderwerbsteuer zugunsten einer Umsatzsteuer für Baugrundstücke und Neubauten befürwortet die Bundesregierung nicht. Sie erklärt, der Grunderwerbsteuer unterlägen Rechtsvorgänge, die einen tatsächlichen oder wirtschaftlichen Rechtsträgerwechsel an einem Grundstück begründen. Sie betrage 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage, die sich überwiegend nach der Gegenleistung bestimme. Diese Steuer stehe den Ländern zu. Eine Abschaffung werde zu erheblichen finanzpolitischen Problemen führen. So könnte die vorgeschlagene Besteuerung von Grundstücksumsätzen und Neubauten mit Umsatzsteuer, die durch Abschaffung der Grunderwerbsteuer entstehenden Mindereinnahmen der Länder wahrscheinlich "schon betragsmäßig nicht kompensieren". Zudem erfolge die Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen unter den Ländern nach einem anderen Schlüssel.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9915206
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