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201/1999
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KEINE UNTERSTÜTZUNG FÜR SICHERHEITSORGANE PERUS (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-mr) Die Bundesregierung gewährt dem peruanischen Sicherheitsorganen keine Unterstützung. Bei der Bekämpfung des internationalen Drogenhandels gibt es "eng umgrenzte, auf polizeiliche Ermittlungsaufgaben beschränkte Zusammenarbeit”, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1817) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur politischen Entwicklung in Peru ( 14/1644). Die Regierung führt weiter aus, sie beobachte die politische Entwicklung in Peru "sehr sorgfältig”. Den Angaben zufolge führt die Bundesregierung ein umfangreiches Programm an Projekten der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit mit dem Andenstaat durch. Die Neuzusagen an Peru, so die Antwort weiter, seien in den letzten Jahren aufgrund haushaltsmäßiger und anderer Gründe stark zurückgefahren worden (1995: 101,5 Millionen DM, 1999: 30 Millionen DM). Gleichzeitig sei die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Peru noch stärker darauf ausgerichtet worden, die peruanische Regierung auf die Erfüllung der entwicklungspolitischen Kriterien zu verpflichten. Wie der Antwort weiter zu entnehmen ist, hat die Bundesregierung den Beschluss des peruanischen Kongresses vom Juli 1999, die Unterwerfung und die Gerichtsbarkeit des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofes einseitig und mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, unmittelbar nach dessen Bekanntgabe kritisiert. Noch am selben Tag habe der Staatsminister des Auswärtigen Amtes, der sich aus Anlass des 200. Jahrestages der Amerika-Entdeckungsreise Alexander von Humboldts in Peru aufhielt, in einer Pressekonferenz in Lima öffentlich sowie in bilateralen Gesprächen mit der Regierung "Missfallen und Besorgnis” der Bundesregierung über dies Maßnahme zum Ausdruck gebracht.

Auf die Frage nach der Anzahl der politischen Gefangenen in Peru, erklärt die Regierung, die Einstufung eines Häftlings als "politischer Gefangener” sei ohne Einzelfallprüfung nicht möglich. Sie verfüge daher über keine verlässlichen Angaben über deren Zahl in Peru. Im Übrigen setze sie sich jedoch für Inhaftierte ein, wenn eine Einzelfallprüfung ergebe, dass ihre Inhaftierung gegen geltendes Menschenrecht verstößt. Offen sei auch die Zahl derer, die sich in Peru ohne Gerichtsverfahren in Haft befinden. Die Bundesregierung habe aber mehrfach im Rahmen der bilateralen Beziehungen und der Erörterung von Menschenrechtsfragen auf die nicht hinnehmbare Länge der Untersuchungshaft hingewiesen, die bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen in Peru verstreicht. Das habe auch die EU getan. Noch immer betrage die Dauer der Untersuchungshaft in der Regel Monate, in vielen Fällen sogar Jahre. Sie selbst, so die Regierung weiter, sei der Auffassung, dass die peruanische Regierung um eine Lösung der Menschenrechtsprobleme in Peru bemüht ist und sich "in die richtige Richtung” bewegt. Gleichwohl habe sie "erhebliche Vorbehalte” gegenüber der bisherigen Bilanz der peruanischen Menschenrechtspolitik. Besorgt sei sie vor allem über Abstriche bei der Garantie richterlicher Unabhängigkeit, über die weitreichenden Kompetenzen der Militärgerichtsbarkeit, das Ausmaß der Korruption in Justiz und Strafvollzug und die oft menschenrechtsverletzenden unwürdigen Zustände innerhalb peruanischer Gefängnisse.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920107
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