Ankündigungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzen
Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, über die Durchführung der Ankündigungen und Prüfvorhaben im Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu berichten. Die CDU/CSU-Fraktion nimmt in ihrem diesbezüglichen Antrag ( 14/5093) Bezug auf das von der Regierung im Dezember 1999 vorgestellte Aktionsprogramm.
Von besonderem Interesse für die Union sind dabei unter anderem schulische Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt und das in Zusammenarbeit mit den Ländern geplante Projekt zur Entwicklung, Erprobung und Verbreitung eines an Schülerinnen orientierten Gewaltpräventions- und Fortbildungskonzeptes sowie eine Erhebung zur Lebenssituation und Zukunftsplanung von in Deutschland lebenden ausländischen Mädchen und Frauen. Weiter will die Fraktion wissen, wie sich die Regelungen des Zeugenschutzprogramms für die von Gewalt betroffenen Frauen bewährt haben. Ferner fragt sie nach der Prüfung einer Abschiebefrist von mindestens vier Wochen für Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, um deren sichere Rückkehr vorzubereiten. Das seit März 2000 als Referentenentwurf vorliegende "Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und über die vereinfachte Zuweisung der Ehewohnung" soll nach dem Willen der CDU/CSU möglichst bald dem Bundestag vorgelegt werden.