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049/2001
Stand: 16.02.2001
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Vogel: Solidarpakt II im Maßstäbegesetz festschreiben

Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz"/

Berlin: (hib/VOM) Der thüringische Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) hat die Notwendigkeit hervorgehoben, dass die Anschlussregelung für den Solidarpakt zu Gunsten der neuen Länder ab 2005 ("Solidarpakt II") nicht hinter dem derzeitigen Volumen zurückbleiben darf. In der Sitzung des Sonderausschusses "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" betonte Vogel am Freitagmorgen, diese Notwendigkeit müsse im Maßstäbegesetz festgeschrieben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durch ein Urteil aus dem Jahre 1999 aufgetragen, noch in diesem Jahr ein solches Maßstäbegesetz als ersten Schritt für eine Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zu verabschieden. Der auf zehn Jahre angelegte und Ende 2004 auslaufende Solidarpakt I sichert den neuen Ländern Bundesergänzungszuweisungen, Mittel nach dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost und Finanzhilfen des Bundes zu. Nach den Worten des Ministerpräsidenten gibt es weiterhin einen teilungsbedingten Nachholbedarf, der sich in einer Infrastruktur-Lücke von 200 Milliarden DM, einer Lücke bei den Ausrüstungsinvestitionen der Wirtschaft von 100 Milliarden DM und Ausgleichsbedarf auf Grund kommu-naler Finanzkraftunterschiede von jährlich 8,8 Milliarden DM ausdrücke. Wissenschaftliche Forschungsinstitute hätten ermittelt, dass das Infrastrukturniveau im Osten nur 60 Prozent des Westniveaus erreicht habe und bis 2005 auf höchstens 70 Prozent ansteigen werde. Mit einer Angleichung an das Westniveau sei nicht vor 2030 zu rechnen. Vorrangig gehe es dabei um die verkehrsmäßige Anbindung ostdeutscher Produktionsstandorte, um die kommunalen Verkehrswege sowie um Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Vogel widersprach der Feststellung von Bundestagspräsident Thierse, dass der Osten wirtschaftlich und sozial "auf der Kippe" stehe. Man sei auf gutem Wege, aber noch lange nicht am Ziel. In Ostdeutschland gehe es differenzierter zu, es gebe Wachstumsregionen und Regionen mit großen strukturellen Problemen. Ziel müsse es sein, dass die neuen Länder den Platz einnehmen können, den sie ohne die deutsche Teilung inne hätten. Auf die Frage nach einer stärkeren Anreizfunktion des künftigen Länderfinanzausgleichs sagte Vogel, dies beziehe sich nicht auf den Solidarpakt. Der Solidarpakt sollte teilungsbedingte Schäden abarbeiten, während es beim Finanzausgleich darum gehe, Strukturunterschiede auszugleichen. Einziges Mittel gegen die Abwanderung aus den neuen Ländern sei es, die Attraktivität des Standortes zu erhöhen.

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reinhard Höppner (SPD) , wies daraufhin, dass die neuen Länder nur von 1994 bis 1996 höhere Ausrüstungsinvestitionen pro Kopf der Bevölkerung gehabt hätten als Westdeutschland. Die Position der Länder sei es, die Förderung weitere zehn Jahre auf dem bisherigen Niveau fortzusetzen. Zum Anreizsystem merkte Höppner an, er könne dem nichts abgewinnen. Ein Anreizsystem funktioniere nur bei Chancengleichheit, die noch nicht hergestellt sei. Die Länder müssten die Faktoren, die Geld in die Kasse bringen, auch beeinflussen können. Die neuen Länder seien auch am Ende ihrer Möglichkeiten, was die Kofinanzierung von Bundesprogrammen angehe. Kritisch äußerte sich der Ministerpräsident zur Frage einer hundertprozentigen Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich, wie dies der Bund befürworte. Dies werde mit den Ländern nicht zu machen sein. Die Geberländer wollten nur 50 Prozent einbeziehen, so dass es im Ergebnis auf einen Anteil zwischen 50 und 100 Prozent hinauslaufen werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_049/02
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