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049/2001
Stand: 16.02.2001
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Steuerliche Bedingungen für Aktienoptionen an Mitarbeiter verbessern

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion tritt dafür ein, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter so zu verbessern, dass sowohl für die Unternehmern als auch für die Mitarbeiter die Anreize erhöht werden, dieses Entlohnungsinstrument zu nutzen. Die bereits in anderen Staaten geltenden Regelungen könnten dabei auf der Basis des deutschen Steuerrechts als Orientierungshilfe für die Bemessungsgrundlage, den Steuersatz und den Zeitpunkt der Besteuerung dienen, heißt es in einem Antrag ( 14/5318).

Nach Angaben der Union gewähren immer mehr Unternehmen in Deutschland ihren Mitarbeitern Aktienoptionen. Dabei erhielten die Mitarbeiter das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine festgelegte Zahl von Aktien der Gesellschaft, bei der sie beschäftigt sind, zu kaufen. Interessant sei dies vor allem für junge, technologieorientierte Unternehmen, weil es ihnen erlaube, die Lohnkosten günstiger zu gestalten und damit die gerade in der Aufbauphase notwendige betriebli-

che Liquidität zu sichern. Durch die Aussicht auf Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens steige die Motivation der Mitarbeiter erheblich. Einer weiteren Verbreitung solcher "stock options" stehe jedoch das Steuerrecht entgegen, welches dazu führe, dass ein großer Teil des vom Arbeitnehmer im Erfolgsfall erzielten Vermögenszuwachses steuerlich wieder abgeschöpft wird. Bei Ausübung der Option müsse der Arbeitnehmer in der Regel die Differenz zwischen dem in der Option vereinbarten Basispreis und dem Börsenkurs voll nach dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Dies sei jedoch nicht sachgerecht, so die CDU/CSU, weil Aktienoptionen mit normalem Arbeitslohn nicht vergleichbar seien. In anderen Ländern werde etwa der erzielte Wertzuwachs bis zur Höhe eines bestimmten Freibetrages ganz von der Steuer freigestellt, oder es müsse nur ein bestimmter Teil des Wertzuwachses versteuert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_049/03
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