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074/2001
Stand: 15.03.2001
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"Betreutes Wohnen" nicht dem Heimgesetz unterstellen

/Familie/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die F.D.P.-Fraktion will das so genannte "Betreute Wohnen" nicht in den Geltungsbereich des Heimgesetzes stellen. In einem Antrag ( 14/5565) fordert sie eine klare Definition des Begriffs "Heimgesetz". Die wichtigsten Ziele, die bei der Novellierung des Heimgesetzes im Vordergrund stehen müssten, seien eine saubere und klare Abgrenzung zur Pflegeversicherung und zum Bundessozialhilfegesetz. Wichtig sei, eine möglichst flexible und breit gefächerte, auf verschiedene Bedürfnisse zugeschnittene Angebotspalette der verschiedenen Wohn- und Betreuungsinstitutionen zu ermöglichen. Daher dürfe es neben den notwendigen Kontrollfunktionen und -möglichkeiten zu keiner Überregulierung kommen, die Initiativen gerade auch privater Dienstleister verhindere.

Die Liberalen empfehlen, durch eine "Experimentierklausel" die Möglichkeit zu schaffen, den Bewohnern Mitbestimmungsrechte in bestimmten Teilbereichen zuzubilligen, die sie besonders

betreffen. Bei Uneinigkeit über die Erhöhung des Heimentgelts befürwortet die Fraktion eine Schiedsstelle als Überprüfungsinstanz, die innerhalb einer kurzen Frist ein Gutachten erstellt. Bevor ein Heimbetrieb wegen Mängeln untersagt werden müsse, sollte als vorgeschaltete Sanktionierungsmöglichkeit ein kommissarischer Heimverwalter eingesetzt werden, bis die gesetzlich vorgeschriebene Qualität wieder sichergestellt ist, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_074/07
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