Kleinunternehmer-Hilfsfonds effektiv organisieren
Berlin: (hib/VOM) Die PDS-Fraktion tritt dafür ein, den Kleinunternehmer-Hilfsfonds der Bundesregierung effektiv zu organisieren und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachfolgeregelung zu schaffen. In einem Antrag ( 14/5559) bezieht sie sich auf den "Hilfsfonds für durch kriminelle Machenschaften in wirtschaftliche Not geratene Handwerker und Kleinunternehmer", der in den Haushalt 2001 eingefügt worden ist. Der mit fünf Millionen DM dotierte Titel dient der Liquiditätssicherung von Kleinunternehmen des Handwerks, Handels und Gewerbes, wenn diese durch kriminelle Machenschaften Dritter wie Betrug in ihrer Existenz bedroht sind und nicht auf anderem gesetzlichem Wege Hilfe erhalten können, so die PDS.
Die Fraktion will, dass für den Haushaltstitel eine überplanmäßige Ausgabe vorgesehen wird, deren Höhe durch den tatsächlichen Bedarf vorgegeben wird. Ferner sollte der Bundestag über die Wirksamkeit und mögliche Defizite der Regelungen des am 1. Mai 2000 in Kraft getretenen Zahlungsbeschleunigungsgesetzes informiert werden. Über Erkenntnisse, die bei der Abwicklung der Fälle gewonnen werden, für die aus dem Hilfsfonds Hilfe geleistet wird, soll das Parlament bis Anfang 2002 ebenfalls unterrichtet werden. Die PDS erwartet dazu Aussagen zum Reformbedarf des Mahnverfahrensrechts und zur Beschleunigung von Zwangsvollstreckungen, zum Novellierungsbedarf der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie der Rechtsgrundlagen zum Eintreiben fälliger Zahlungen durch Finanzämter und Einzugsstellen der Sozialversicherungsbeiträge, zur Modernisierung des Gesetzes zur Sicherung von Bauforderungen und zur Beschleunigung gerichtlicher Auseinandersetzungen, indem Verzögerungstaktik erschwert wird. Darüber hinaus verlangt die Fraktion Angaben darüber, was gegen betrügerischen Vermögenstransfer unternommen wird.
Betroffene sollten zunächst die "Runden Tische" der Deutschen Ausgleichsbank aufsuchen, da nur so Hilfsmöglichkeiten ermittelt werden könnten, heißt es in dem Antrag. Beratungs- und Prüfungskosten zu Lasten des Fonds dürften aber erst entstehen, wenn andere Möglichkeiten nicht greifen und diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur voraussichtlichen finanziellen Hilfe stehen. Es gelte, so die Abgeordneten, die Gründe zu beseitigen, die den Hilfsfonds überhaupt erforderlich machten, damit er so schnell wie möglich wieder eingestellt werden könne.