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085/2001
Stand: 26.03.2001
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Regierung: "Intersexualität" ist eine Abweichung von der Norm

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) "Intersexualität" muss nach Auffassung der Bundesregierung als eine Abweichung von der Norm betrachtet werden, unter der die Betroffenen schon wegen ihres "Andersseins" leiden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/5627) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5425) hervor. Bei der ganz überwiegenden Zahl aller Menschen sei eine eindeutige Unterscheidung des männlichen und weiblichen Geschlechts möglich. Bei Intersexualität, dem Fehlen dieser eindeutigen Unterscheidung, sei in der Regel eine normale Funktion in den Bereichen Sexualität und Fortpflanzung ausgeschlossen. Sie müsse somit als "krankhafte Störung" angesehen werden. Nach vorliegenden Informationen tauchten in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und sexualmedizinischen Behandlung sowie in der psychologischen Beratung nur sehr wenige erwachsene Intersexuelle auf. Studien über Art, Umfang und Dauer solcher Behandlungen seien eher nicht bekannt, so die Regierung. Aus psychiatrischer und sexualmedizinischer Sicht sei es empfehlenswert, das Geschlecht bei Säuglingen und Kleinkindern eindeutig festzulegen, um eine ungestörte psychische Identitätsentwicklung zu ermöglichen. Über das Erfordernis, Leitlinien für die Behandlung von Intersexuellen zu erarbeiten, kann die Regierung der Antwort zufolge derzeit keine Auskunft geben. Dies sollte von den Fachgesellschaften und der Bundesärztekammer geprüft werden.

In das Geburtenbuch darf das Geschlecht eines Kindes nur als Knabe oder Mädchen eingetragen werden, berichtet die Regierung unter Hinweis auf das Personenstandsgesetz. Die Eintragung "Zwitter" sei unzulässig, weil dieser Begriff dem deutschen Recht unbekannt sei. In Zweifelsfällen müsse eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme eingeholt werden, die für die Eintragung maßgeblich sei. Ergebe sich während der Entwicklung des Kindes, dass ein Geschlecht falsch bestimmt worden ist, so müsse der Geburtseintrag berichtigt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_085/07
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