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120/2001
Stand: 03.05.2001
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Sachverständigenrat tritt für Patientenrechte-Gesetz ein

/Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen tritt dafür ein, die Patientenrechte in einem eigenständigen Patientenrechte-Gesetz zusammenzufassen. Dies geht aus dem Gutachten 2000/2001 der Experten hervor, welches die Bundesregierung in Form zweier Unterrichtungen ( 14/5660,5661) vorgelegt hat. Eine eigenständige gesetzliche Regelung sei erforderlich, um die derzeit komplexe rechtliche Situation im Gesundheitswesen für die Patienten in einfacher Weise identifizierbar zu machen. Dabei sollte die Rechtsangleichung an europäisches Recht berücksichtigt werden. Weiter schreiben die Sachverständigen, die Rolle der Patienten sei im Wandel begriffen. Während sie in der Vergangenheit vor allem diejenigen gewesen seien, die sich auf die Fürsorge, die Bedarfsgerechtigkeit und die Qualität der Entscheidungen anderer verlassen wollten oder mussten, könnten sie zukünftig eine Rolle als eigenständige "dritte Kraft" im Gesundheitswesen übernehmen. Hiervon gehe ein wachsender Einfluss auf die Zielorientierung, die Prozesse und die Strukturen des Versorgungssystems aus. Für das Gesundheitswesen werde die Frage, inwieweit eine aktive mitgestaltende Rolle von Bürgern, Versicherten und Patienten verwirklicht sei, an Bedeutung gewinnen. Bislang sei die Rolle des Konsumenten kaum angemessen gestärkt worden.

Der Sachverständigenrat kommt in dem Gutachten außerdem zu dem Schluss, das deutsche Gesundheitswesen leide an einer mangelnden Orientierung im Hinblick auf explizite gesundheitliche Ziele. Fast zwangsläufig werde in der Diskussion die Ausgabenebene überbetont. Die einseitige Orientierung an den Ressourcen komme auch dadurch zum Ausdruck, dass die Beitragssatzstabilität als Sollvorschrift in das Gesetzbuch aufgenommen worden sei. Auf Grund dieser Herangehensweise reduzierten sich die meisten "Gesundheitsreformen" auf reine Kostendämpfungsmaßnahmen. Weiter heißt es, der Dominanz der Ausgabenbetrachtung könne und solle mit einer breiten und öffentlichen Zieldiskussion begegnet werden, welche die anzustrebenden Ergebnisse und die daraus abzuleitenden Versorgungsziele thematisiere. Ein entscheidender Mangel der einseitigen Ausgabenbetrachtung bestehe darin, dass sie keinerlei Schlüsse auf die Effizienz und Effektivität der Gesundheitsversorgung erlaube.

Zum Thema Optimierung personeller Ressourcen heißt es in dem Gutachten, neben der Aneignung aktuellen Wissens und entsprechender Fähigkeiten müsse ein fortgesetzter Professionalisierungsprozess treten, der bereits in der Ausbildung eingeleitet und angelegt werden sollte. Eine standardisierte berufsbegleitende Sicherung der jeweils aktuell erforderlichen Qualifikation zu Gunsten der Wissensvermittlung werde relativ an Bedeutung gewinnen. Es sei Aufgabe aller Gesundheitsberufe, diese umfassend zu entwickeln und zu fördern. Insbesondere in nicht akademischen Gesundheitsberufen müssten die Möglichkeiten der berufsinternen Weiter- und Fortbildung gefördert und verstärkt werden, so die Experten. Der Rat begrüßte außerdem die derzeitigen Reformaktivitäten an den medizinischen Fakultäten mit Blick auf die Ausbildung der Ärzte und die seit Anfang des Jahres 1999 eingeführte Modellversuchsklausel. Die Novelle der Approbationsordnung für Ärzte müsse rasch verabschiedet und umgesetzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_120/01
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