Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen
Berlin: (hib/KAG) In welcher Weise die Bundesregierung tätig geworden ist, um ihre Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, will die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/5918) wissen. Die Regierung habe die Ratifizierung der Konvention im Jahre 1992 mit einer Vorbehaltserklärung versehen, welche unter anderem die Rechte minderjähriger Flüchtlinge erheblich einschränkt. Auf eine Kleine Anfrage der PDS habe die Bundesregierung am 16. Mai 2000 verkündet, dass sie sich in der Frage der Rücknahme ihrer Vorbehaltserklärung "im Stadium der Prüfung und intensiven Abstimmung befinde". Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern (BMI), Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), habe in einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im März 2001 erwähnt, dass eine Rücknahme der Vorbehalte im BMI nicht mehr Thema sei. Das liege daran, dass Bund und Länder keinen Konsens gefunden hätten. Die Regierung soll jetzt darlegen, ob die Bemühungen in dieser Angelegenheit offiziell eingestellt wurden, wer die Federführung hat und welche Schritte sie unternehmen will, um einer Aufforderung des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 1999 zur Rücknahme ihrer Vorbehalte nachzukommen.