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147/2001
Stand: 29.05.2001
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Justiz durch Änderung der Strafprozessordnung entlasten

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Eine Entlastung der Justizorgane und eine Stärkung der Rolle der Polizei im Ermittlungsverfahren hat ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/6079) zum Ziel, der eine Änderung der Strafprozessordnung vorsieht. Zum einen sollen auf Weisung der Staatsanwaltschaft auch deren Hilfsbeamte befugt werden, Papiere eines von einer Durchsuchung Betroffenen auf Weisung der Staatsanwaltschaft durchzusehen. Ebenso soll der "dingliche Arrest" in bewegliche Sachen zur Sicherung eines späteren Wertersatzverfalls oder einer späteren Wertersatzeinziehung auch von der Staatsanwaltschaft oder von deren Hilfsbeamten vorgenommen werden können. Nach geltendem Recht können den Angaben zufolge bewegliche Gegenstände, die als Tatbeute, Tatlohn, Tatprodukt oder Tatwerkzeug verfallen oder eingezogen werden, vor Ort vom Staatsanwalt oder seinen Hilfsbeamten durch Beschlagnahme sichergestellt werden. Bei einem dinglichen Arrest für eine spätere Vermögensstrafe könnten auch bewegliche Sachen des Beschuldigten, die keinen solchen direkten Bezug zur Tat aufweisen, gepfändet werden. Wenn ein solcher dinglicher Arrest in die nicht tatbezogene bewegliche Habe des Beschuldigten vorgenommen werden soll, um später einen Wertersatz zu sichern, so müsse nach jetziger Rechtslage der Gerichtsvollzieher pfänden. Dies bewirkt nach Darstellung des Bundesrates erhebliche Nachteile für die Praxis. Es sei nicht vorherzusehen, ob vor Ort noch tatbezogene Gegenstände aufzufinden sind oder andere Wertgegenstände aus dem Vermögen des Täters sichergestellt werden müssen, und Gerichtsvollzieher seien nicht immer verfügbar. Schließlich sollen dem Entwurf zufolge Zeugen verpflichtet werden, auf Ladung vor der Polizei zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag oder ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Das geltende Recht sieht laut Länderkammer keine Verpflichtung des Zeugen, vor der Polizei zu erscheinen und auszusagen, vor.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, der Entwurf ziele auf eine Verlagerung von Kompetenzen der Staatsanwalt auf die Polizei. Nach den Vorstellungen der Regierung soll jedoch die Rolle der Staatsanwalt gestärkt werden. Sie beabsichtige, das Strafverfahren zu reformieren und das Ermittlungsverfahren zu optimieren. Bis dahin sollten "punktuelle Änderungen des Strafverfahrenrechts" vermieden werden. Allerdings sollte der Arrest in bewegliche Sachen auch von der Staatsanwalt und ihren Hilfsbeamten vollzogen werden können. Dagegen hält sie die Einführung einer Erscheinens- und Aussagepflicht von Zeugen bei der Polizei für überflüssig, da dies die Effizienz von Ermittlungsverfahren nicht erhöhen würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_147/02
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