hib-Meldung
147/2001
Stand: 29.05.2001
Rechtlichen Rahmen für elektronischen Geschäftsverkehr setzen
14/6098) zum Ziel. Damit soll die EU-Richtlinie
über den elektronischen Geschäftsverkehr in deutsches
Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie hebt darauf ab, bestimmte
für die Dienste der Informationsgesellschaft geltende
innerstaatliche Regelungen in der EU anzugleichen, um den freien
Verkehr von solchen Diensten innerhalb der EU sicherzustellen.
Gegenstand der Richtlinie sind Dienstleistungen, die auf Abruf im
Fernabsatz und auf elektronischem Weg angeboten und erbracht
werden. Nicht erfasst werden nach Regierungsangaben Rundfunk und
Telekommunikation sowie Anforderungen an die Waren als solche, an
die Lieferung von Waren und an Dienste, die nicht auf
elektronischem Wege erbracht werden. Die Umsetzung in deutsches
Recht soll durch Änderungen des Teledienstegesetzes, des
Teledienstedatenschutzgesetzes und der Zivilprozessordnung
vorgenommen werden. Verdeutlicht werden soll unter anderem, dass
das Teledienstedatenschutzgesetz nur im Verhältnis von
Anbietern und Nutzern von Telediensten gilt und es um den Schutz
der personenbezogenen Daten derer geht, die als Verbraucher
Teledienste nachfragen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme
eine Reihe von Änderungs- und Prüfungswünschen
vorgebracht, denen die Bundesregierung in ihrer
Gegenäußerung zum größten Teil folgt.
Berlin: (hib/VOM) Die rechtlichen Rahmenbedingungen für
den elektronischen Geschäftsverkehr zu setzen, hat ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_147/04