Verbot unbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien ab Juni 2005 angesprochen
Berlin: (hib/WOL) Spätestens ab Juni 2005 ist die Ablagerung nicht ausreichend vorbehandelter Siedlungsabfälle auf Deponien untersagt. Zur umweltverträglichen Abfalllagerung müssen die Abfälle so behandelt werden, dass sie den Kriterien der am 1. März 2001 in Kraft getretenen Ablagerungsverordnung entsprechen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6712) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/6580). Der Antwort zufolge ist der Abschlussbericht über ein Verbundforschungsvorhaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Grundlage der im März in Kraft getretenen Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen. Dabei habe die Universität Potsdam insgesamt 15 Studien bzw. Systemvergleiche zwischen mechanisch-biologischen und thermischen Verfahren verschiedener Einrichtungen und Institute vorgelegt.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse habe das Bundesumweltamt eine "stoffstromspezifische mechanisch-biologische Behandlung" mit strengen Vorgaben als ökologisch vertretbar befunden. Dies sei dann von der Regierung als derzeitiger Stand der Technik festgelegt worden. Die Überprüfung abfallwirtschaftlicher Zielvorgaben schließe dabei ausdrücklich ein Vorliegen neuer Erkenntnisse ein. Wirtschaftlich sehe die Regierung im Bereich der Abfallbehandlung ein großes Potenzial für mittelständische Unternehmen, zumal die Vorbehandlung und Beseitigung von Siedlungsabfällen möglichst ortsnah erfolgen solle. Die Regierung verweist darauf, bereits im Bereich der Wertstoffaufbereitung sowie der biologischen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlung sei der Mittelstand erfolgreich engagiert. Auch hier bestehe ein weiteres Potenzial.