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240/2001
Stand: 17.09.2001
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EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte verbindlich machen

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren, den die Mitgliedstaaten im Juni 1998 beschlossen haben, zu einem rechtlich verbindlichen Instrument aufzuwerten. Wie sie in ihrer Antwort ( 14/6897) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/6824) mitteilt, hätten die EU-Staaten Inhalt und Verfahren des Kodexes seither fortentwickelt. Vor allem sei eine gemeinsame Liste von Rüstungsgütern beschlossen worden, in der die Erfordernisse an eine Ablehnung der Ausfuhr inhaltlich präzisiert und der Mechanismus der gegenseitigen Konsultationen ausgebaut worden sei. Die Regierung erklärt weiter, sie werde sich auch auf anderen Gebieten für eine Harmonisierung auf hohem Niveau einsetzen. Dies gelte vor allem für die Problematik des so genannten unverkörperten Technologietransfers und für die Ausgestaltung von Erklärungen zum Endverbleib der Rüstungsgüter.

Um die europäische Rüstungsindustrie umstrukturieren zu können, hätten Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien und Deutschland im Juli 2000 ein Rahmenübereinkommen unterzeichnet, das für Deutschland und die anderen Länder mit Ausnahme Italiens in Kraft getreten sei, teilt die Regierung mit. Für den Export von Rüstungsgütern, die im Zuge regierungsamtlicher und amtlich anerkannter Kooperationen produziert werden, seien darin Konsensentscheidungen über "belieferungsfähige Länder" vorgesehen. Die Regierung sieht darin einen "wichtigen Harmonisierungsschritt" für die wehrtechnische Industrie in den größeren europäischen Staaten. Sie dränge darauf, dieses Rahmenübereinkommen möglichst rasch umzusetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_240/05
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