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272/2001
Stand: 17.10.2001
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Existenz des deutschen Obst- und Gemüsebaus nicht gefährden

/Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MAR) Das Anfang Juli dieses Jahres in Kraft getretene neue Pflanzenschutzrecht darf die Existenz des deutschen Ost- und Gemüsebaus nicht gefährden, fordert die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/7141). Der Fraktion zufolge gilt mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes seit 1. Juli 2001 die "Indikationszulassung", welche besagt, dass Pflanzenschutzmittel nur noch in den Kulturen eingesetzt werden dürfen, für die eine festumrissene Indikation ausgewiesen ist. Werde für eine bestimmte Kultur kein Antrag gestellt, weil etwa die Zulassungskosten höher sind als der wirtschaftliche Nutzen des Herstellers, stehe damit kein Mittel zur Verfügung. Nach Aussagen der CDU/CSU wirkt sich die Situation im deutschen Ost- und Gemüsebau besonders dramatisch aus und wird dazu führen, dass dieser eine Reihe von Kulturen nicht mehr verbrauchernah legal produzieren kann. Die Antragsteller sehen die Gefahr, dass hier Arbeitsplätze in Deutschland verloren gehen und ins Ausland verlagert werden.

Die Bundesregierung soll deshalb aufgefordert werden, "unverzüglich" eine rechtliche Lösung für eine Übergangsregelung durch eine indikationsbezogene Aussetzung bzw. Verlängerung der Übergangsfrist zu schaffen. Weiter soll die Regierung nach dem Willen der Union dafür sorgen, dass schon bei Abschluss des Zulassungs- oder Genehmigungsverfahrens Höchstmengen rechtlich verbindlich festgelegt werden. Ferner soll sie die für die notwendigen Rückstandsuntersuchungen erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellen, um auch die Lücken zu schließen, die bei schon zugelassenen Pflanzenschutzmitteln aufgrund fehlender Höchstmengen vorhanden sind. Die Regierung müsse sicherstellen, so die CDU/CSU, dass sich die Wettbewerbssituation des deutschen Obst- und Gemüsebaus nicht weiter verschlechtert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_272/07
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