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273/2001
Stand: 18.10.2001
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Energieversorgung auch bei Störungen im Inland gewährleisten

/Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will das Energiesicherungsgesetz auch bei Störungen anwenden, deren Ursachen im Inland liegen. Dies geht aus ihrem Entwurf zur "Änderung des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Erdöl, Erdölerzeugnissen oder Erdgas" ( 14/7151) hervor. Zur Begründung heißt es, die Terroranschläge in den USA hätten gezeigt, dass Störungen der Energieversorgung, deren Ursachen im Inland liegen, nicht ausgeschlossen werden könnten. Daher sei die Einschränkung auf Importstörungen im Energiesicherungsgesetz aufzuheben. Die Bedingung für staatliches Handeln, dass nämlich die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch "marktgerechte Maßnahmen" nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben sei, bleibe unverändert, so die Fraktion. Erst wenn diese Maßnahmen versagten, solle das Gesetz erlauben, dass durch Rechtsverordnung Vorschriften über Produktion, Transport, Lagerung, Verteilung, Abgabe, Bezug, Verwendung sowie Höchstpreise aller festen, flüssigen und gasförmigen Energieträger einschließlich elektrischer und sonstiger Energien erlassen werden. Bereits in Kraft sind nach FDP-Angaben die Elektrizitätsverordnung, die Gassicherungsverordnung, die Mineralölausgleichsverordnung, die Heizöllieferbeschränkungsverordnung und die Härteausgleichsverordnung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_273/04
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