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330/2001
Stand: 14.12.2001
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Zuwendungen an Amateurtheater größtenteils freigegeben

Rechnungsprüfungsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am Freitagmorgen 80 Prozent der veranschlagten Zuwendungen an den Bund Deutscher Amateurtheater e.V. einvernehmlich freigegeben. Die Ausschussmitglieder machten darüber hinaus deutlich, dass sie wahrscheinlich die restlichen 20 Prozent nach der Vorlage eines Berichtes zum 1. März 2002 freigegeben werden.

Der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. ist nach Darstellung des Bundesrechnungshofes (BRH) der Dachverband des organisierten deutschen Amateurtheaters. Er erfülle die Aufgabe einer zentralen Vergabestelle, in dem er antragstellenden Bühnen und Verbänden die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bewillige. Nachdem laut BRH bekannt geworden war, dass der Verein Zuwendungen in Höhe von "mindestens" 500.000 DM zweckwidrig verwendet hatte, habe der BRH dessen Haushalts- und Wirtschaftsstellung geprüft. Diese Prüfung habe die Zweckentfremdung der Bundesmittel in den Jahren 1988 bis 1996 bestätigt. Darüber hinaus habe der BRH festgestellt, dass der Verein einen Teil der Zuwendungen "spätestens seit dem Jahr 1992" auf Konten eines Fördervereins umgeleitet hatte, dessen Leitung mit der Führung des Vereins identisch war. Gegen die ehemalige Leitung des Vereins sei ein Strafverfahren eingeleitet worden.

Der BRH führte die Unregelmäßigkeiten unter anderem darauf zurück, dass das Förderverfahren des Vereins unzureichend geregelt war und dessen frühere Leitung "nach Belieben" über die Weitergabe der Zuwendungen entscheiden konnte. Der BRH hatte den zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur aufgefordert, die zweckmäßig verwendeten Zuwendungen des Bundes zurückzufordern und dazu auch das Vermögen des Vereins heranzuziehen. Da inzwischen die rechtlichen Schritte eingeleitet worden sind und der Verein nach Ansicht der Abgeordneten mit einer neuen Geschäftsführung "auf einem guten Weg" sei, gaben die Abgeordneten den größten Teil der Zuwendungen frei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_330/01
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