Neues "transparentes Waffenrecht" soll Missbrauch stärker einschränken
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Waffenrechts vorgelegt, mit dem im Rahmen eines Artikelgesetzes das Waffengesetz neu gefasst, die Vorschriften über die technische Sicherheit von Waffen und Munition in ein eigenes Beschlussgesetz überführt und die notwendigen Anpassungen von Regelungen mit Bezug zum Waffenrecht in anderen Gesetzen vorgenommen werden soll ( 14/7758). Dies berührt den Angaben zufolge vor allem die Anpassung im Kriegswaffenkontrollgesetz und das Bundesjagdgesetz. Vorrangig geregelt werden danach im neuen Waffengesetz der private Erwerb, Besitz und Gebrauch von Waffen mit den entsprechenden Bestimmungen für Hersteller, Handel und sonstige gewerbliche Nutzung. Für die Nutzergruppen von Sportschützen, Jägern, gefährdeten Personen und Sammlern sind in der Gesetzesvorlage eigene Vorschriften geschaffen worden. Mit einer Verschärfung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern, der Einführung eines so genannten "kleinen Waffenscheins" für Gas- und Schreckschusswaffen sowie einem erweiterten Verbot des Umgangs mit gefährlichen Messern soll der Missbrauch mit den angeführten Gegenständen eingedämmt werden. Auswirkungen auf das Preisniveau seien nicht zu erwarten, wobei Auswirkungen auf Einzelpreise den Ausführungen zufolge möglich sein könnten, aber nicht quantifizierbar seien.
Der Bundesrat listet in seiner Stellungnahme insgesamt 116 Änderungswünsche auf, mit denen sich die Bundesregierung in ihrer Gegendarstellung bei etwa 80 Positionen einverstanden erklärt, Modifizierungen vorschlägt oder sich zu einer weiteren Prüfung bereit erklärt. Bei dem verbleibenden Rest handelt es sich weitgehend um redaktionelle Präzisierungen mit unterschiedlicher Auslegung, aber auch um grundsätzliche Positionen, die einer erneuten Klärung bedürfen.