Über die Praxis der Teilhabe behinderter Menschen berichten
Berlin: (hib/VOM) Nach den ersten Erfahrungen in der Praxis mit dem am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen neunten Buch des Sozialgesetzbuches "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/8737). Das Gesetz soll der Fraktion zufolge Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft fördern. Behinderte Menschen sollen durch notwendige Sozialleistungen die Hilfen erhalten, die sie benötigen, um am Leben der Gesellschaft und vor allem am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Im Einzelnen erkundigen sich die Abgeordneten, welche Erkenntnisse die Bundesregierung darüber hat, inwieweit und mit welchen Ergebnissen die Rehabilitationsträger den Vorrang von Prävention nach dem Gesetz sichern und so der Eintritt einer Behinderung und von chronischen Krankheiten vermieden wird. Auch nach den Problemen bei der nahtlosen Einbeziehung der neuen Rehabilitationsträger (Träger der Sozialhilfe und öffentlichen Jugendhilfe) zur Sicherung der gesetzlichen Aufgaben und Leistungen fragt die Fraktion. Ferner soll die Regierung sagen, was sie über den Aufbau, die Anzahl und die Arbeitsweise gemeinsamer Servicestellen und die damit gewollte ortsnahe Beratung und Unterstützung behinderter Menschen weiß. Schließlich will die PDS erfahren, welchen Regelungsbedarf die Regierung im Hinblick auf die Versorgung behinderter Menschen mit Leistungen und weiteren Hilfsmitteln oder Hilfen zur Teilhabe sieht. Sie unterstreicht dabei den Aspekt, dass die Art der Hilfsmittel und Hilfen im Gesetz nicht näher definiert sei und so den Rehabilitationsträgern ein "sehr dehnbarer Ermessensspielraum" bleibe.