Ausfuhrliste für Dual-use Güter geändert
Berlin: (hib/VOM) Die Regierung hat die Ausfuhrliste an die beschlossenen Änderungen der "Gemeinsamen Liste" der EU für Güter mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) angepasst. Dazu hat sie eine Verordnung (14/8740) zur Änderung der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) vorgelegt. Die Änderungen ergeben sich nach Regierungsangaben aus den Beschlüssen der internationalen Exportkontrollregime, vor allem des Internationalen Gremiums für Ausfuhrkontrollfragen für konventionelle Rüstungsgüter sowie rüstungsrelevante Mehrzweckgüter (Wassenaar Arrangement), des Trägertechnologie-Kontrollsystems (Missile Technology Control Regime), des Chemiewaffenübereinkommens und der so genannten Australischen Gruppe.