FDP fragt nach möglichem Versandhandel von Arzneimitteln
Berlin: (hib/NEI) Die Vereinbarkeit von Verträgen deutscher Krankenkassen mit ausländischen Versandapotheken mit dem geltenden Recht und das Vorgehen der Bundesregierung gegen eventuelle Verstöße ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (14/8916). Eine Regelung des Arzneimittelgesetzes, wonach Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbraucher nur in Apotheken und nicht im Wege des Versandes in den Verkehr gebracht werden dürfen, sei laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2000 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Abgeordneten fragen, wie die Bundesregierung bei einer Einführung des Versandhandels die wohnort- und zeitnahe Arzneimittelversorgung künftig garantieren will und ob nicht auf diese Weise die Apothekenpflicht von Arzneimitteln grundsätzlich in Frage gestellt wird. Die Übergabe durch den Postboten und die Lagerung bei Nichtzustellbarkeit auf Postämtern könnten die Arzneimittelsicherheit ebenso beeinträchtigen wie ein Arzneimittelvertrieb über andere Kanäle. Weiter will die Fraktion wissen, ob die Bundesregierung für die Beseitigung des Mehrwertsteuergefälles zwischen EU-Ländern eintritt, um eine Diskriminierung inländischer Apotheken zu vermeiden. Schließlich fragen die Abgeordneten, ob die Regierung die Auffassung teilt, dass die Apotheken bei einem Systemwandel die Preise für alle angebotenen Waren und Dienstleistungen betriebswirtschaftlich kalkulieren müssten, was zu erheblichen Preiserhöhungen führen würde.