Vermögenssteuergesetz soll aufgehoben werden.
Berlin: (hib/NEI) Das Vermögenssteuergesetz soll mit Wirkung zum 1. Januar 2003 aufgehoben werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU (15/196) hervor. Darin heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe das Gesetz 1995 in einem Beschluss für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, die Vermögenssteuer spätestens bis zum 31. Dezember 1996 neu zu regeln. Dies sei unterblieben. Das Gesetz dürfe deshalb seit 1997 nicht mehr angewendet werden. Es habe jedoch weiter formellen Bestand, da es nie aufgehoben wurde, heißt es in der Begründung zum Entwurf.