Union stellt Fragen zu Ein-Endlager-Konzept für Atommüll
Berlin: (hib/ROR) Rechtliche und fachliche Zweifel an der Art und Weise der Entscheidungsfindung und am Ein-Endlager-Konzept für Atommüll interessieren die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 15/2621). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wann sie die Bewertung des bereits im Dezember 2002 veröffentlichten Ergebnisberichtes "AK End" vorlegen wird. Im Hinblick auf den für die Endlagerung vorgesehenen "Schacht Konrad" soll die Exekutive erklären, welche Mengen schwach- und mittelradioaktiven Abfalls für die Einlagerung vorgesehen sind bzw. bis 2030 erwartet werden. Außerdem geht es um die Finanzierung des Projekts und die Verteilung der Kostenlast auf die Verursacher. Des Weiteren fragen die Parlamentarier, wie die Regierung den Widerspruch zwischen dem Ein-Endlager-Konzept und Entscheidungen früherer Bundes- und Landesregierungen aufzulösen will, ohne Schadenersatzansprüche der Energieversorgungsunternehmen entstehen zu lassen. Mit Blick auf Verzögerungen von Entscheidungen will die Fraktion wissen, wie die Bundesregierung volkswirtschaftliche Schäden und erhebliche Haushaltsrisiken vermeiden will.